Duisburg. Die Autobahn GmbH hält an ihrer Planung für eine Hochtrasse im Duisburger Norden fest. Warum sie eine Zweitteilung des Verfahrens weiter ablehnt.

Die Essener Niederlassung Rheinland der Autobahn GmbH des Bundes (AdB) hält an ihrem Plan fest, Baurecht für den gesamten, 6,7 Kilometer langen Ausbau-Abschnitt der A59 zwischen Duissern und Meiderich zu schaffen. Bei einer Teilung des Verfahrens, so die Behörde auf Nachfrage, „könnten die Zeitziele nicht eingehalten werden“.

Trotz Trog-Gutachten und Klagerisiko: Autobahnplaner wollen Hochtrasse in Duisburg

Ungeachtet des Klagerisikos gegen eine Hochtrasse und einer vom Haushaltsausschuss des Bundestages auf den Weg gebrachten Machbarkeitsstudie zu einem Trog-Ausbau zwischen Meiderich und Marxloh bleiben die Autobahnbauer bei ihrer Argumentation, die sie bereits vor einem Jahr bei der Vorstellung ihrer Planung vortrugen.

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„Die dem eingeleiteten Planfeststellungsverfahren zugrunde gelegte Vorzugsvariante ist Ergebnis eines mehrstufigen Planungs- und Abwägungsprozesses“, so Elmar Kok, Sprecher der AdB-Niederlassung Essen: „Der Ausbau in Bestandslage hat unter Berücksichtigung wichtiger Kriterien wie der Umweltverträglichkeit, der verkehrlichen Wirkung, des Lärmschutzes, des Umleitungsverkehrs oder der Wirtschaftlichkeit das dabei beste Wertungsergebnis erzielt.“

Autobahngesellschaft: Zeitplan für Berliner Brücke bei Neuplanung nicht haltbar

Eine Hochtrasse sei die „Bestvariante mit den höchsten Realisierungschancen“, so der Sprecher weiter. Ihre Realisierung sei auch der beste Weg, dem Zeitdruck auf den Neubau der Berliner Brücke zu begegnen, deren „Restnutzungsdauer nur bis 2029 gewährleistet werden kann“. Dieses Zeitziel könne bei einer Neuplanung „nicht eingehalten werden“, weil sie „gleichzeitig neue rechtliche Fragestellungen“ aufwerfe.

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Einem Trog-Ausbau müssten 20 statt 11 Häuser weichen, weil der parallel zur Hochtrasse in sechs Jahren Bauzeit entstehen müsse, hatte die AdB im vergangenen Jahr argumentiert, auch die Kosten seien deutlich höher. Der Tunnel in der Gesamtabwägung zwischen dem Schutz von Menschen und Umwelt und dem volkswirtschaftlichen Nutzen insgesamt „klar unterlegen“, so Niederlassungsleiter Thomas Ganz.

Eine Hochtrasse durch Meiderich und Hamborn sei die beste Lösung für den A59-Ausbau, betont Thomas Ganz, Direktor der Niederlassung Rheinland der Autobahn GmbH (r.). Mit im Bild: Mario Korte, Leiter der Außenstelle Essen (M.), und  Frank Hinterlandt, Planer des A 59-Ausbaus bei der Vorstellung der Planung im April 2023.
Eine Hochtrasse durch Meiderich und Hamborn sei die beste Lösung für den A59-Ausbau, betont Thomas Ganz, Direktor der Niederlassung Rheinland der Autobahn GmbH (r.). Mit im Bild: Mario Korte, Leiter der Außenstelle Essen (M.), und Frank Hinterlandt, Planer des A 59-Ausbaus bei der Vorstellung der Planung im April 2023. © AdB, Elmar Kok | Elmar Kok, AdB

Baudezernent Martin Linne: Mehrkosten für Trog-Ausbau nie genau beziffert

Mögliche Mehrkosten für die Trog-Variante habe die Autobahngesellschaft nie beziffert, weil sie die Alternative erst gar nicht berechnet habe, hält dem Duisburgs Planungsdezernent Martin Linne entgegen. Der volkswirtschaftliche und städtebauliche Schaden, der über die nächsten fünf Jahrzehnte durch eine neue Hochtrasse entstehe, wiege einmalige Mehrkosten mehr als auf, betont der Stadtplaner.

Über die Auftragsvergabe für eine Studie, die nach dem Willen des Berliner Haushaltsausschusses den Ausbau in Troglage ergebnisoffenen prüfen soll, sei man mit dem Bundesverkehrsministerium „derzeit im Austausch“, lässt die Autobahngesellschaft wissen. Zur Planfeststellung für die beantragte Hochtrasse durch das Fernstraßen-Bundesamt werde „derzeit der Erörterungstermin vorbereitet“.

Autobahngesellschaft will bis Mitte 2024 Baurecht schaffen

Um Anfang 2026 mit dem Neubau der Berliner Brücke beginnen zu können, setzt die AdB darauf, bis Mitte dieses Jahres Baurecht zu erwirken. Klagen von Stadt und Anwohnern gegen die Hochtrasse fürchte er nicht, hatte Niederlassungsleiter Thomas Ganz bei der Vorstellung der Planung im April 2023 betont: „Wir sehen kein Rechtsrisiko, nur ein Zeitrisiko.“