Duisburg. Im Kampf gegen Elterntaxis gibt es auf der Albert-Schweitzer-Straße bis zum Sommer eine Einbahnstraßenregelung – das ändert sich für Radfahrer.
Jahrelang war es eine Diskussion zwischen Grundschule, Eltern, Anwohnern und Duisburgs Verwaltung. Seit Januar gibt es endlich eine Lösung, zumindest vorübergehend: Im Kampf gegen die Elterntaxis an der Grundschule Albert-Schweitzer-Straße wurde die Straße im Januar zur Einbahnstraße (wir berichteten).
Die Einbahnstraßenregelung auf der Albert-Schweitzer-Straße gilt zwischen den Straßen „Im Ährenfeld“ und „Am Bruchgraben“ mit Fahrtrichtung von Nord nach Süd. Die Grundschule befindet sich in Fahrtrichtung auf der rechten Straßenseite. Nach anfänglichen Startschwierigkeiten einiger Eltern wurde die neue Regelung gut angenommen. Eine Sache hatte dem Schulleiter und auch vielen Anwohnern jedoch noch gefehlt: Ein kleines Schild, dass Radfahrern die Fahrt entgegengesetzt der Einbahnstraße erlaubt.
Pilotprojektes Einbahnstraße: Gesonderte Prüfung für Radfahrer
„Ich frage mich, wo das Schild bleibt?“, schreibt Dirk Schuchardt an die Redaktion und auch an die Duisburger Verwaltung. Der Huckinger wundert sich, warum die Anbringung so lange dauern würde. Und auch Andreas Geselbracht, der Schulleiter der Grundschule, hatte sich für ein solches Schild eingesetzt.
Das Schild wird es aber nicht geben. Die Durchfahrt bleibt auch für Radfahrer – zumindest für die Dauer des Pilotprojektes Einbahnstraße – verboten. „Die Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung zur Einbahnstraße bedarf einer gesonderten Prüfung. Hierbei liegt das Augenmerk insbesondere auf noch zu untersuchende Sicherheitsaspekte“, erklärt Stadtsprecher Falko Firlus.
Probleme bei einer Einbahnstraße, beispielsweise aufgrund des fehlenden Gegenverkehrs, sei in vielen Fällen eine Erhöhung des Geschwindigkeitsniveaus, heißt es seitens der Stadt. „Auch Rückstauungen und andere Nebenerscheinungen, die durch die geänderten Verkehrsströme auf der Albert-Schweitzer-Straße auftreten, müssen hierbei erst berücksichtigt werden“, so Firlus weiter. Aus diesem Grund ist der gegenläufige Radverkehr auf der Albert-Schweitzer-Straße nicht zugelassen.
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„Bei einer Straße, welche zuvor von Eltern, Schule und Bezirksvertretern als unsicher wahrgenommen wurde, ist dies die verlässlichste Methode, die Sicherheit für die größtenteils sehr jungen Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten“, so der Sprecher. Das genaue Ausmaß der potenziellen neuen Risikofaktoren könne am besten während der sechsmonatigen Probezeit erfasst werden.
Somit wird die Entscheidung, ob Radverkehr zukünftig entgegen der Einbahnstraßenrichtung über die Albert-Schweitzer-Straße zugelassen werden kann, erst zeitgleich mit der Auswertung der gesamten Maßnahme getroffen werden und bis dahin gilt für alle Radfahrer: Durchfahrt verboten.