Duisburg. An der Evangelischen Waldschule ist kein Platz für alle Kinder aus Baerl. Nun können Eltern auf eine Umwandlung hoffen. Wie die Abstimmung läuft.

Kurze Beine, kurze Wege. Das ist das Motto in Duisburg für kleine Schulkinder. Sie sollen möglichst schnell ihre Grundschule erreichen können. Aber gerade das ist in Baerl bisher nicht immer der Fall, denn es gibt rechtliche Hürden, wenn Eltern ihre Kinder in der Schule Waldstraße anmelden möchten. Um diese Hindernisse zu beseitigen, ist in der Ratssitzung am Montag, 19. Februar, eine wichtige Entscheidung gefallen.

Die Evangelische Grundschule Waldstraße in Baerl soll in eine Gemeinschaftsgrundschule umgewandelt werden. Den Beschluss hatte die Bezirksvertretung Homberg/Ruhrort/Baerl gefasst. Damit das Verfahren aber überhaupt eingeleitet werden kann, musste der Rat der Stadt zustimmen. Das hat er am Montag getan. Somit ist der Weg frei für die nächsten Schritte.

Warum Kinder aus Baerl an der Waldschule abgelehnt werden

Das Problem: In Duisburg-Baerl gibt es zurzeit nur eine Grundschule, die als städtische, konfessionelle (evangelische) Grundschule geführt wird. Aber es gibt mittlerweile mehr Anfragen nach einem Schulplatz dort als Plätze für Kinder.

Die Schule ist aber die einzige evangelische Grundschule in ganz Duisburg und gilt daher für das gesamte Stadtgebiet als Schuleinzugsbereich. Da die evangelische Konfession das vorrangige Aufnahmekriterium ist, erhalten oft Kinder aus weiter entfernten Duisburger Ortsteilen einen Schulplatz.

Die Kinder aus Baerl aber haben das Nachsehen. Sie wohnen oft nicht weit von der Schule weg, bekommen aber keine Möglichkeit, dort aufgenommen zu werden.

Zu wenig Platz an der Grundschule: Was Eltern fordern

Das ist zum Beispiel bei den Kindergartenkindern Artur und Karlo, Nalin und Semin, Tamina, Selina und Piet der Fall: Die Sechsjährigen werden im Sommer eingeschult, sollen aber die GGS Kirchstraße in Homberg besuchen, weil für sie auf der Waldschule kein Platz ist. Ihre und weitere abgelehnte Eltern fordern daher in einer Petition:„Für jedes Baerler Kind ein sicherer Schulplatz in Baerl“.

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Die Schule an der Waldstraße wird zurzeit zweizügig geführt. Pro Schuljahr werden normalerweise maximal 56 Erstklässler aufgenommen. „Die nächste Gemeinschafts-Grundschule ist vom Ortskern Baerl ungefähr 3,5 Kilometer entfernt. Daraus folgt, dass Kinder mit dem Wohnsitz in Baerl, die nicht der evangelischen Kirche angehören, bei zu vielen Anmeldungen erst einmal keinen Schulplatz in Baerl finden“, hatte die Bezirksvertretung ihren Antrag begründet. Dem folgte der Rat einstimmig.

„Jetzt wird es zügig weitergehen, damit möglichst schnell eine endgültige Entscheidung vorliegt“, erklärt Edeltraud Klabuhn (SPD), Bürgermeisterin und Mitglied im Schulausschuss. Die Eltern der jetzigen Schülerinnen und Schüler der Waldschule würden „noch vor Ostern“ über das weitere Vorgehen informiert. „Denn die Eltern haben bei diesem Verfahren das Sagen.“

Umwandlung der Waldschule: So geht es weiter

Dann wird im Rathaus eine schriftliche Abstimmung vorbereitet, ähnlich einer Wahl. Die Bögen werden den Eltern zugeschickt. Sie können entscheiden, ob sie der von der Politik vorgeschlagenen Umwandlung zustimmen wollen oder nicht. Wenn die Eltern von mehr als der Hälfte der Schülerinnen und Schüler der Schule sich in dem Abstimmungsverfahren dafür entscheiden, kann die Umwandlung durchgeführt werden.

In den Osterferien sollen schon die von den Eltern zurückgeschickten Bögen ausgewertet werden, das Ergebnis wird bis zum April dieses Jahres feststehen. „Das bedeutet, dass der Rat in seiner Sitzung am 10. Juni endgültig grünes Licht geben kann“, erklärt die Bürgermeisterin. Bei erfolgreicher Umwandlung der Schule muss für diese vor dem Anmeldungsverfahren im Oktober 2024 erstmalig ein Schuleinzugsbereich festgelegt werden.

Wenn sich die Eltern also dafür entscheiden, dass aus der Evangelischen Grundschule eine Gemeinschaftgrundschule wird, profitieren von der neuen Regelung erstmals die Kinder, die nach den Sommerferien 2025 eingeschult werden.

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>> So laufen Umwandlungsverfahren in NRW ab

  • Seit 2015 haben Schulträger in Nordrhein-Westfalen, also auch Städte, ein sogenanntes Initiativrecht zur Einleitung eines Umwandlungsverfahrens. Ausschlaggebend dafür müssen Erwägungen sein, wie die Schulentwicklung weiter geplant ist.
  • Eine solche Initiative des Schulträgers kommt beispielsweise dann in Frage, wenn das Grundschulangebot in einer Gemeinde allein Bekenntnisschulen umfasst und der Schulträger dafür sorgen möche, dass auch Gemeinschaftsgrundschulen auf kurzem Weg für die Kinder in seinem Gebiet erreichbar sind. Das genau ist in Baerl jetzt der Fall.