Duisburg. Das Straßenverkehrsamt in Duisburg zieht im März um und muss deshalb eine Woche schließen. Wann die Kunden erste Termine im Neubau machen können.
Die Stadt Duisburg hat den geplanten Eröffnungstermin für das neue Straßenverkehrsamt in Neumühl bekannt gegeben. Demnach werden die ersten Kunden voraussichtlich am Dienstag, 12. März, im Neubau an der Theodor-Heuss-Straße 80 begrüßt.
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Der Umzug ist demnach vom 5. bis 11. März geplant. Die bereits seit Oktober 2020 ausgegliederte Fahrerlaubnisbehörde an der Daimlerstraße in Neumühl ist dann geschlossen. Es werden entsprechend für den Zeitraum keine Termine vergeben. Die Zulassungsstelle und der Bereich des Personen- und Güterverkehrs am Standort an der Ludwig-Krohne-Straße in Duissern ist vom 7. bis 11. März. geschlossen. Termine sind deshalb hier für diese Zeit ebenfalls nicht verfügbar.
Neues Straßenverkehrsamt in Duisburg: Eröffnung für 12. März geplant
Wichtig: Termine für alle Dienstleistungen im neuen Straßenverkehrsamt sollen nach Angaben der Stadt erst im Laufe des 11. März auf www.duisburg.de freigeschaltet werden. Davor ist an dem Tag ein sogenannter Belastungstest an der Theodor-Heuss-Straße vorgesehen. Aufgrund der umzugsbedingten Zwangspause sollen dann aber deutliche größere Terminkontingente und ohne die üblichen Vorlaufzeiten angeboten werden – also auch schon für den geplanten Eröffnungstag am 12. März und die kommenden Tage.
Im 16,8 Millionen Euro teuren Neubau sind alle Dienstleistungen und damit auch die beiden besucherintensivsten Behörden mit getrennten Wartezimmern wieder unter einem Dach vereint: Auf der ersten Etage ist die Zulassung mit 25 Schalterplätzen, im zweiten Stock die Fahrerlaubnisbehörde mit acht Büros für den Besucherservice und weiteren neun unter anderem für Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten zu finden.
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Der Bau des neuen, barrierefreien Gebäudes mit einer Bruttogeschossfläche von etwa 4350 Quadratmetern hatte nur am Anfang Probleme bereitet. Kurz nach der Grundsteinlegung im Mai 2022 gab es einen Verdacht auf Kampfmittel im Boden, auf Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg. Die für den Neubau zuständige Duisburger Infrastrukturgesellschaft (DIG) musste seinerzeit sehr aufwendig den entsprechenden Bereich mitten auf dem insgesamt 8364 Quadratmeter großen städtischen Grundstück fachmännisch überprüfen lassen. Insgesamt drei Monate lang.
Bombenverdacht nach der Grundsteinlegung
Zum Glück bestätigte sich der Verdacht nicht. Doch die Zeit konnte nicht mehr aufgeholt werden. Danach blieb die DIG aber von größeren, bösen Überraschungen verschont. Sieben Monate nach dem Richtfest konnte sie das neue Straßenverkehrsamt im Oktober 2023 offiziell an die Stadt übergeben, die nun die letzten Vorbereitungen für den Umzug trifft. Die Kunden sollen an der Theodor-Heuss-Straße eine Dienstleistungsbehörde vorfinden, die im Gegensatz zum alten Gebäude in Duissern modernen Ansprüchen genügt – mit stringenten Abläufen und entsprechend kürzeren Bearbeitungszeiten.
Evelyn Buchner, seit 2013 Leiterin des Straßenverkehrsamts, hat Zeiten erlebt, in denen das Chaos so groß war wie die personelle Not. Kunden mussten vor einigen Jahren frühmorgens noch stundenlang anstehen, um ihr Anliegen vortragen zu können oder unverrichteter Dinge wieder den Nachhauseweg antreten.
Diese Chaostage gehören mittlerweile auch dank der Einführung der Online-Terminvergabe der Vergangenheit an. Buchner ist froh über den weiteren Modernisierungsprozess mit dem nun bevorstehenden Einzug in den Neubau in Neumühl. In den vergangenen Monaten wurden nach Angaben der Stadt die notwendigen Innenausbauten und erforderlichen technischen Vorrichtungen für den dortigen Betrieb durchgeführt. Während des Umzugs stehen noch abschließende Aufbauten und technische Anschlussarbeiten an.
Neue Leitung für das Straßenverkehrsamt gesucht
Buchner geht bald in den wohlverdienten Ruhestand. Die Stadt sucht bereits eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger. Die Bewerbungsfrist endet am 3. März 2024. Derzeit trägt Buchner noch die Verantwortung für die rund 90 Mitarbeitenden sowie Auszubildenden aus den Bereichen Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde sowie Personen- und Güterverkehr.