Duisburg. Der Ex-Vorsitzende des Kleingartenvereins Ruhrau stand vor Gericht. Warum ihm Sachbeschädigung vorgeworfen wurde – und wie der Prozess ausging.
Im Kleingartenverein Ruhrau herrschte über längere Zeit alles andere als Frieden. Der Verein lag im Streit mit dem Stadtverband. Doch jede Menge Zoff gab es auch in den eigenen Reihen. Der kristallisierte sich vor allem an der Person des damaligen Vorsitzenden Carlos E. Am Ende gab es eine ganze Reihe von Zivilprozessen. Und als Nachwehe des Kleinkrieges im Kleingärtner-Paradies gab es nun auch noch einen Strafprozess gegen E. vor dem Amtsgericht.
Dem 39-Jährigen wurde zweifache Sachbeschädigung vorgeworfen. Er habe im Februar und im März 2021 unerlaubt seinen Parzellen-Nachbarn im Kleingarten an der Duisserner Aakerfährstraße eine Hecke dramatisch gekürzt und ein Bienenhotel beschädigt.
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Ein Strafbefehlsverfahren hatte der Strafrichter nicht eingeleitet. Die Vorstellungen der Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 1000 Euro gefordert hatte, erschien ihm überzogen. Er hörte sich die Sache lieber gleich persönlich an.
Ex-Vorsitzender des KGV Ruhrau vor Gericht: Angeklagter war sich keiner Schuld bewusst
Der Angeklagte bestritt, etwas mit dem Bienenhotel zu tun zu haben. „Ich habe das nie angefasst.“ Den Rückschnitt der Hecke sah er als rechtens an. „Das war eine Begrenzungsbepflanzung, die nicht höher als 80 Zentimeter sein durfte und die nicht dem Pächter gehörte.“
Und der Mann gab auch Einblicke in die komplizierte Struktur: Eigentümer aller Kleingärten in Duisburg ist die Stadt. Die überlasse das Gelände dem Stadtverband der Duisburger Kleingärtner, die mit den einzelnen Kleingartenvereinen einen Verwaltungsvertrag abschließt. Die verpachten die Parzellen dann im Auftrag an einzelne Pächter unter.
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„Er hat in der Mittagszeit Rasen gemäht.“ Mit diesen Worten eröffnete ein 67-jähriger Zeuge seine Aussage. Weil man sich beschwerte, habe E. aus Rache die Hecke gekürzt. „Die stand da schon vor unserer Zeit.“ Davon, dass es schon 2017 eine Auflage gegeben haben soll, die Begrenzungsbepflanzung völlig zu entfernen, habe er noch nie etwas gehört, so der Zeuge. Das Bienenhotel? Das habe man an neue Stangen gehängt. Der Sachschaden habe maximal 30 Euro betragen.
Strafrichter hielt Verfahren für einstellungsreif
Der Strafrichter schien deutlich nicht motiviert zu sein, in den Tiefen der Garten- und Bausatzung zu forschen, ob es sich bei der Hecke nun um eine so nicht erlaubte Begrenzungsbepflanzung oder um einen erlaubten Sichtschutz für die Terrasse der Gartenlaube handelte. „Ganz offenbar war der Zeuge nicht Eigentümer der Hecke. Den Strafantrag hätte die Stadt Duisburg stellen müssen“, beschied er.
Und es fehle der Beweis, dass der Angeklagte das Bienenhotel beschädigte, so der Richter. Angesichts eines Sachschadens von maximal 30 Euro und mit Blick darauf, dass Carlos E. den Kleingarten und dessen Vorstand inzwischen verließ, wurde das Verfahren mit Einverständnis aller Beteiligten eingestellt.