Duisburg. In der Altstadt hat ein Trio einen Mann (27) lebensgefährlich verletzt. Spezialkräfte haben zwei Verdächtige gestellt. Was bislang bekannt ist.

Ein 27-jähriger Mann ist in der Duisburger Altstadt bei einer gewalttätigen Auseinandersetzung am Donnerstagabend lebensgefährlich verletzt worden. Die Kriminalpolizei hat unter Leitung der Staatsanwaltschaft Duisburg eine Mordkommission eingerichtet.

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Tatort war um etwa 18.40 Uhr die Tibistraße. Laut Polizei sollen an den Gewalttaten vier Männer beteiligt gewesen sein: „Ein 27-Jähriger (deutsche Staatsangehörigkeit) kam mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus.“

Eine Zeugin berichtete den Ermittlern, dass ein Trio den Mann angegriffen habe und dabei einen Gegenstand oder mehrere Gegenstände benutzt habe.

Duisburg: Spezialeinheit nimmt zwei Tatverdächtige in Wohnung fest

Das Präsidium schickte darum Spezialkräfte: Das Kommando konnten noch am Abend zwei Tatverdächtige in einer Wohnung „in Tatortnähe“ festnehmen, so eine Polizeisprecherin am Freitag. In den Räumen stellten sie außerdem mehrere Tütchen Drogen sicher.

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Die beiden Männer, 19 und 27 Jahre alt, laut Polizei „beide türkischer Staatsangehörigkeit“, sollten am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg einem Haftrichter vorgeführt werden – wegen des Verdachts des versuchten Totschlags.

Die aktuelle Auskunft der Kripo zu Motiv und Tathergang: „Die Ermittlungen zu dem Hintergrund der Tat und den Tatwaffen dauern an.“ Einen Bericht der Rheinischen Post, wonach die Täter mit einem Baseballschläger zugeschlagen und mit einem Messer zugestochen haben sollen, bestätigte eine Polizeisprecherin nicht. Sie sprach von „gefährlichen Gegenständen“. Die Tatwaffen wurden anscheinend noch nicht gefunden.

Polizeisprecherin: Attackierter 27-Jähriger außer Lebensgefahr

Zum Gesundheitszustand des 27-Jährigen sagte eine Polizeisprecherin am Freitagmittag, der Mann schwebe nicht mehr in Lebensgefahr.

Zwischen der Attacke und dem Angriff in Marxloh, bei dem kurz zuvor ein Mann ebenfalls lebensgefährlich verletzt worden war, soll kein Zusammenhang bestehen.