Duisburg. Für einige Jahrgänge endet in Kürze die Frist für den Führerschein-Umtausch. In Duisburg gibt es aber ein Termin-Problem. Wem Bußgelder drohen.
Wer zwischen 1965 und 1970 geboren wurde und noch mit seinem alten Führerschein unterwegs ist, sollten jetzt den Turbo einlegen: Autofahrerinnen und Autofahrer müssen ihren Lappen bis zum 19. Januar 2024 gegen einen EU-Führerschein im Scheckkarten-Format tauschen. „Aktuell sind nach groben Schätzungen rund 29.000 Duisburgerinnen und Duisburger betroffen, die noch einen grau- oder rosafarbenen Papierführerschein besitzen und diesen vor dem 31. Dezember 1998 erhalten haben“, sagt Stadtsprecher Sebastian Hiedels auf Anfrage der Redaktion. Genaue Daten gibt es nicht.
Etwa 29.000 Duisburgerinnen und Duisburger müssen sich noch den neuen EU-Führerschein besorgen
„Die Zahl basiert auf Grundlage eines nicht personalisierten Abgleiches der Datenbestände mit den Jahrgängen der registrierten, also in Duisburg ausgestellten Führerscheine von damaligen Duisburger Einwohnern. Es können somit auch Führerschein-Besitzer enthalten sein, die zwischenzeitlich in eine andere Stadt verzogen oder verstorben sind oder diesen bereits umgetauscht haben. Diejenigen, die seitdem mit einem betroffenen Führerschein neu zugezogen sind, wären dagegen nicht erfasst und dürften die Zahl der Abgänge wieder leicht ausgleichen“, ordnet Hiedels ein.
Weil die Behörden nicht an diesen Führerschein-Pflichtumtausch erinnern, könnten einige Betroffene jetzt auf den letzten Drücker aktiv werden oder den Stichtag gar untätig verstreichen lassen. Wer noch schnell auf www.duisburg.de/termine einen Termin bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde an der Daimlerstraße 3 in Neumühl vereinbaren möchte, wird nur in den seltensten Fällen erfolgreich sein: Aktuell sind alle Zeitfenster bis 19. Januar ausgebucht. Nur wenn jemand seinen Termin storniert, gibt es also noch die Chance, die Umtausch-Frist einzuhalten.
Bei Kontrolle droht Verwarnungsgeld – Polizei hat Ermessensspielraum
Autofahrern, die nach dem 19. Januar mit ihrem alten Lappen in eine Polizeikontrolle geraten, droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Im Fall der Fälle lohnt es, das Gespräch mit dem Polizisten zu suchen. „Die Kollegen haben einen Ermessensspielraum“, sagt Polizeisprecher Daniel Kattenbeck.
Hat man etwa eine überzeugende Erklärung parat, kann der Beamte von einem Verwarnungsgeld absehen und lediglich einen Kontrollbericht aushändigen. Dieser räumt dem Betroffenen eine neue Frist ein, den EU-Führerschein zu beantragen. „Wenn jemand die Umtauschfrist verpasst, wird zwar der Führerschein ungültig, die Fahrerlaubnis hat man trotzdem“, betont Kattenbeck.
Zum Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde mitgebracht werden müssen der bisherige Führerschein, ein biometrisches Lichtbild sowie Personalausweis oder Pass. Etwas komplizierter wird es, wenn der Führerschein nicht von der Stadt Duisburg ausgestellt worden ist. „Dann wird eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde benötigt. Diese kann online bei der ausstellenden Behörde angefordert werden“, erklärt Hiedels.
Der neue Führerschein kostet 30,30 Euro – inklusive Versand durch die Bundesdruckerei. Sie stellt das Dokument per Einwurf-Einschreiben zu. Das dauert etwa vier bis sechs Wochen. Wer kurz vor knapp den Antrag stellt, ist aber trotzdem auf der sicheren Seite: „Der alte Führerschein bekommt einen Vermerk und bleibt damit noch zwei Monate gültig“, erklärt Sebastian Hiedels.
>> Stadt rät allen ab Jahrgang 1971, sich rechtzeitig einen Termin zu sichern
- Als Nächstes sind alle ab Jahrgang 1971 an der Reihe, die ihren Führerschein vor dem 31. Dezember 1998 gemacht haben. Ihr Stichtag: der 19. Januar 2025. Die Führerscheinstelle rät, sich rechtzeitig um einen Termin zu kümmern. „Ab Frühjahr und vor allem im Sommer wird es erfahrungsgemäß hierfür wieder viele freie Termine geben“, heißt es in einer Mitteilung der Stadt. Neue Termine werden jeweils für einen Zeitraum von zwei Wochen freigegeben – immer montags, mittwochs, donnerstags und freitags.
- Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins. Einen genauen Überblick, wer bis wann reagieren muss, gibt eine Website der Bundesregierung. Alle, die vor 1953 geboren wurden, müssen den Führerschein bis spätestens 19. Januar 2033 tauschen. Dann soll das gesamte Prozedere abgeschlossen sein.
- Hintergrund ist die EU-Führerscheinrichtlinie aus dem Jahr 2006. Ziel ist, dass überall in Europa einheitliche und fälschungssichere Führerscheine im Umlauf sind.