Duisburg. Ihm steht Schmerzensgeld zu, weil seine Frau bei der Loveparade in Duisburg starb. Warum der chinesische Hinterbliebene darum bis heute kämpft.

Das Gerichtsurteil ist eindeutig. Dennoch warten Hanhui Huang und sein Sohn Zhenyu immer noch auf ihnen zustehende Schmerzensgelder. Ehefrau und Mutter Jian Liu gehört zu den Opfern der Loveparade-Katastrophe in Duisburg. Ihr Tod hat die Familie tief erschüttert, Huang war lange nicht arbeitsfähig. Verschwunden ist das Geld ausgerechnet auf dem Konto des damaligen Wuppertaler Anwalts B.

Dieser wurde im Juli in einem Zivilprozess vor dem Landgericht Wuppertal verurteilt, der chinesischen Familie das ihnen noch zustehende Geld zu zahlen: 45.000 Euro plus Zinsen seit 2022. Doch passiert ist Mitte Dezember: nichts. Anwalt Dirk Grotstollen, der Huang und Sohn inzwischen vertritt und die Klage auf den Weg brachte, hat nach eigenen Angaben inzwischen veranlasst, alle Konten von Anwalt B. zu pfänden und eine Sicherheitshypothek auf einer Eigentumswohnung zu hinterlegen.

Den Ärger handelte sich der Wuppertaler Anwalt mit einem jenseits von Sprachbarrieren unkomplizierten Auftrag ein. Vor gut drei Jahren hatte er für Hanhui Huang Schmerzensgeld beim Haftpflichtversicherer des Veranstalters Lopavent, der Axa-Versicherung, und beim Hilfsfonds des Landes NRW eingefordert. Erstritten hatte es zuvor mit viel Aufwand die Kanzlei Baum & Reiter für über 100 Opfer der Loveparade. Anwalt B. forderte für seinen Mandanten in einigen Schreiben die Entschädigung ein und schließlich lagen rund 200.000 Euro auf dem Anwaltskonto. Das Geld für die Hinterbliebenen überwies er aber nur zum Teil. Knapp ein Viertel erreichte nie eine chinesische Bank.

Für Ansprüche des Loveparade-Hinterbliebenen: Sicherheitshypothek auf der Wohnung des Ex-Anwalts

Huang bemühte sich zunächst selbst um das ihm zustehende Geld. Schließlich half die Stiftung Loveparade und schaltete den Ruhrorter Anwalt Grotstollen ein. Mit Erfolg. Dessen Versuch, nach dem Urteil mit einer freiwilligen Sicherheitshypothek zu arbeiten statt mit einer Zwangsvollstreckung für die Eigentumswohnung, sei allerdings gescheitert.

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Deshalb habe er nach angemessener Frist nun die Zwangsvollstreckung eingeleitet und alle Konten pfänden lassen. Bei dem Versuch, die Immobilie zu sichern, stellte sich heraus, dass sie im Grundbuch blockiert war, sagt Grotstollen: Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hatte wegen Steuerschulden einen Arrest eintragen lassen. Da das Verfahren abgeschlossen war, habe es herausgenommen werden können, sodass jetzt die Ansprüche der chinesischen Familie damit gesichert sind. Der Erlös aus einem Verkauf der Immobilie würde Huang zufließen.

Grotstollen geht bei der Wohnung von einem Wert von 80.000 Euro aus, 20.000 Euro davon seien mit anderweitigen Forderungen belegt. Es wird also knapp reichen. Seine eigenen Kosten hatte im Vorfeld die Stiftung getragen, um das Loveparade-Opfer zu unterstützen.

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Verurteilter Anwalt erwägt eigene Klage gegen chinesischen Witwer

Der ganze Fall liege der Anwaltskammer NRW vor, so Grotstollen. Anwalt B. ist hier gelistet. Am Telefon meldet er sich mit „Rechtsanwalt“. Er sagt, dass er „freiwillig eine Sicherheitshypothek beim Notar hinterlegt hat zugunsten von Herrn Huang“, es gebe keine Zwangsvollstreckung seiner Konten.

Im Übrigen erwäge er eine Klage, weil er gegen seinen Ex-Mandanten Ansprüche habe für erbrachte Leistungen. Diese seien entstanden, weil er eine weitere Klage für sie vorbereitet habe, die aber nie umgesetzt worden sei. Dass er entsprechende Rechnungen nicht längst vorgelegt oder im Rahmen des Prozesses geltend gemacht hat, sei „eine kleine Nachlässigkeit von mir“. Auch wenn das Gericht den Anspruch von Huang festgestellt habe: „Ich finde, das steht ihm nicht zu.“

Für unseren Berufsstand sind solche Verfahren richtig schlecht.
Dirk Grotstollen

Grotstollen wundert diese Äußerung nicht, mit einer Klage habe B. bereits im Vorfeld gedroht. Aber: „Für unseren Berufsstand sind solche Verfahren richtig schlecht.“ Das Verhalten von B. sei „ein Schlag ins Gesicht für jeden Mandanten“. Das Sprichwort sage zwar, dass die eine Krähe der anderen kein Auge aushacke, „aber dieser Mann gehört nicht zu den Krähen, wie ich meinen Beruf verstehe, das hat was mit Ehre zu tun“, so Grotstollen, „wir wollen doch Menschen helfen“.

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