Duisburg/Köln/Düsseldorf. Duisburg verzichtet an Silvester trotz der massiven Randale im Vorjahr auf Böllerverbotszonen. Warum Köln und Düsseldorf ganz anders handeln.

Trotz der massiven Randale beim Jahreswechsel 2022/2023 wird es in ein paar Wochen an Silvester keine Böllerverbotszonen in Duisburg geben. Dies hat die Stadt auf Nachfrage bereits mitgeteilt (wir berichteten) - und begründet. Angriffe mit Feuerwerkskörpern auf Passanten, Rettungskräfte und Polizisten habe es demnach in jener Silvesternacht 2022/23 im gesamten Stadtgebiet gegeben. Stadt und Polizei setzen deshalb mit Blick auf den nahenden Jahreswechsel auf mehr Einsatzkräfte. Durch Verbotszonen würden Ausschreitungen lediglich an andere Orte verlagert, nicht aber verhindert, heißt es. Andere Städte sehen dies offenbar anders.

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In Köln zum Beispiel wird es an Silvester erstmals einen großflächigen Bereich in der linksrheinischen Innenstadt geben, in dem nicht geböllert werden darf. Dies hat die Stadt vor einigen Tagen mitgeteilt. „Zwischen Rhein und Ringen (einschließlich) dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung wie beispielsweise Silvesterknaller und Böller abgefeuert werden“, heißt es.

Böllerverbotszonen an Silvester? Köln und Düsseldorf kontra Duisburg

Feuerwerksraketen und anderes Feuerwerk, bei dem es vor allem um die Sichtbarkeit geht, sind nach Angaben der Stadt Köln von der Verordnung nicht betroffen. Wer trotz des Verbotes Böller abfeuert, muss mit einer Geldbuße von bis zu 200 Euro rechnen. Das Sprengstoffgesetz ermöglicht sogar eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

Mit der großflächigen Böllerverbotszone reagiert die Stadt Köln auf Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, die sich in den vergangenen Jahren über den Lärm und die in der dicht bebauten Innenstadt besonders hohe Feinstaubbelastung an Silvester beklagt hätten, sagt Stadtdirektorin Andrea Blome.

„Polizisten, Ordnungs- und Rettungskräfte besser schützen“

Sie nennt noch einen weiteren Grund: „Zudem wollen wir durch die neue Regelung Polizistinnen und Polizisten, Ordnungs- und Rettungskräfte besser schützen, die in der vergangenen Silvesternacht in anderen Großstädten mit Böllern beworfen und dadurch verletzt wurden“, so Blome. Dass dadurch auch der Müll rund um den Jahreswechsel reduziert werde, sei ein willkommener Nebeneffekt.

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Neben der neuen Verbotszone dürfen in Köln – wie bereits seit mehreren Jahren – rund um den Dom Feuerwerkskörper aller Art nicht mitgenommen werden. Stadtweit ist es wie im ganzen Land außerdem nicht erlaubt, in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen Feuerwerk aller Art abzubrennen.

In der Düsseldorfer Altstadt gibt es an Silvester wieder ein Böllerverbot.
In der Düsseldorfer Altstadt gibt es an Silvester wieder ein Böllerverbot. © dpa | Martin Gerten

Die Stadt Düsseldorf verhängt wieder ein Böllerverbot in der Altstadt, die an Silvester traditionell Anziehungspunkt für Tausende Menschen ist. Erstmals gab es das Verbot dort 2016/2017, nachdem ein Jahr zuvor Einsatzkräfte der Polizei, Feuerwehr, von Rettungsdiensten und Ordnungsamt in einer Vielzahl von Fällen von Gruppen oder aus Menschenmengen heraus mit Feuerwerkskörpern beworfen oder beschossen wurden. Außerdem seien beim Zünden teils nicht zugelassener Feuerwerkskörper Sicherheitsabstände nicht eingehalten und Menschen von herabstürzenden Resten wie Holzstangen verletzt worden.

Deutlich weniger Verletzungen durch Feuerwerkskörper

Während Duisburg nach den Ausschreitungen auf mehr Einsatzkräfte setzt, hat sich aus Sicht der Stadt Düsseldorf das Böllerverbot in der Altstadt immer wieder bewährt. Durch die Maßnahme seien Verletzungen durch Feuerwerkskörper drastisch reduziert und „exzessive Auswirkungen“ vermieden worden.

Und: Um diese Ziele weiter zu erreichen, gebe es keine geeigneten milderen Mittel - auch keine strafrechtlichen. Sie hatten demnach mit Blick auf die Jahre zuvor „keine erkennbare Wirkung“, teilt die Stadt Düsseldorf mit. Dies liege vor allem daran, dass Täter in einer Silvesternacht mit entsprechend hohem Menschenauflauf „weder für die Geschädigten noch für sonstige Zeugen oder die Einsatzkräfte“ zu identifizieren seien.

Ausgenommen vom Verbot sind sogenanntes Jugendfeuerwerk, zum Beispiel Wunderkerzen, und auch alle Feuerwerkskörper, die ganzjährig an Menschen ab zwölf Jahren abgegeben werden dürfen.

Modellversuch in Bochum

Die Stadt Bochum hat sich dazu entschieden, an Silvester eine Sperrzone einzurichten, in der weder Böller gezündet noch Raketen abgefeuert werden dürfen - und zwar auf der Brüderstraße. Dort, im Bermudadreieck, ist die Polizei im Vorjahr von einer Gruppe mit bis zu 300 Menschen bedrängt und mit Feuerwerkskörpern attackiert worden.

Zur Sperrzone werde dabei nicht allein die Brüderstraße, sondern auch kleine Bereiche weiterer Straßen. Bochum spricht von einem Modellversuch.