Duisburg. Eine Duisburgerin soll vorsätzlich entgegen der Fahrtrichtung auf die A 42 gefahren sein. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als versuchten Mord.
Wegen einer schweren Depression wurde eine 45-jährige Duisburgerin seit Februar 2022 in einem Krankenhaus behandelt. Am 22. April stieg sie in ein Taxi und ließ sich nach Hause fahren. Dort stieg sie in ihr Auto und fuhr bei Baerl entgegen der Fahrtrichtung auf die A 42 auf. Sie kollidierte zwischen Duisburg und Moers mit einem Sattelzug. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten in diesem Zusammenhang versuchten Mord vor. Seit Mittwoch steht die Frau vor dem Landgericht.
Auf der Abfahrt soll die Angeklagte auf die Autobahn aufgefahren sein und auf mindestens 80 Stundenkilometer beschleunigt haben. Das erste Fahrzeug konnte noch ausweichen, der Fahrer eines in Richtung Dortmund steuernden Sattelzuges aber konnte nicht mehr rechtzeitig ausweichen und bremsen.
Der Mann erlitt an körperlichem Schaden „nur“ eine Platzwunde am Kopf und Schnittwunden, als seine Zugmaschine mit dem Kleinwagen der Angeklagten kollidierte.
Anklage in Duisburg: Tat war heimtückisch und gemeingefährlich
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf nahm und dabei heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln handelte. Ebenso wie der Sattelzugfahrer seien auch andere Verkehrsteilnehmer dem Geschehen wehrlos ausgesetzt gewesen und hätten sterben können.
Die lebensgefährlich schwer verletzte Angeklagte war nach dem Vorfall fast ein Jahr lang stationär behandelt worden. Ein Haftbefehl gegen sie konnte erst im Mai dieses Jahres umgesetzt werden.
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Die 45-Jährige, die schon seit 25 Jahren unter depressiven Schüben mit Selbstmord-Tendenzen leidet, will sich erst am zweiten Verhandlungstag zur Sache äußern.
Vorläufige Unterbringung in der Psychiatrie
So endete der Prozessauftakt am Mittwoch vergleichsweise schnell. Allerdings erst, nachdem die bisherige Untersuchungshaft in eine vorläufige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus geändert worden war. Die Kammer begründete den Beschluss mit den neuen Ergebnissen des vorläufigen Gutachtens eines psychiatrischen Sachverständigen.
War die Anklage noch von einer verminderten Schuldfähigkeit der 45-jährigen Duisburgerin ausgegangen, so kam der Gutachter nun zu dem Schluss, dass eine völlige Schuldunfähigkeit der Angeklagten zur Tatzeit nicht ausgeschlossen werden könne.
Er befürwortete eine Unterbringung der Frau in einer geschlossenen Einrichtung. Die Maßnahme, so machte der Arzt deutlich, könnte unter einer engmaschigen Behandlung und Kontrolle ausgesetzt werden. Dafür, so die Kammer, müssten nun allerdings zuerst einmal die Voraussetzungen geschaffen werden.
Aufgrund der hohen Nachahmerquote berichten wir in der Regel nicht über Suizide, außer sie erfahren durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit. Wenn Sie selbst unter Stimmungsschwankungen, Depressionen oder Selbstmordgedanken leiden oder Sie jemanden kennen, der daran leidet, können Sie sich bei der Telefonseelsorge helfen lassen. Sie erreichen sie unter 0800 111-0-111 und 0800 111-0-222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenlos. Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt.