Duisburg. Wegen räuberischen Diebstahls und Raubes stand ein 34-Jähriger vor dem Landgericht. Mehrfach setzte er in der Duisburger City Pfefferspray ein.

Pfefferspray war die bevorzugte Waffe eines 34-Jährigen. Damit überfiel der Mann ohne festen Wohnsitz in den ersten Monaten des Jahres 2023 zwei Mal dieselbe Parfümerie in der Innenstadt. Das Landgericht am König-Heinrich-Platz verurteilte ihn am Ende eines mehrtägigen Verfahrens wegen Körperverletzung, besonders schweren räuberischen Diebstahls und wegen besonders schweren Raubes.

Am 21. März steckte er in einer Parfümerie an der Düsseldorfer Straße Duftwässerchen im Wert von 210 Euro ein. Die Tat blieb in dem überschaubar großen Geschäft nicht unentdeckt. Als eine Angestellte ihn aufhalten wollte, sprühte er ihr Pfefferspray ins Gesicht. Die Frau litt eine Weile an Atemnot und ihr Gesicht brannte. Dann flüchtete der Täter.

Duisburger Innenstadt: Zwei Mal in drei Tagen dieselbe Parfümerie überfallen

Drei Tage später tauchte er erneut auf. Als man ihm den Zugang zum Geschäft verweigern wollte, zog er gleich zwei Sprühflaschen und bedrohte die Mitarbeiter der Parfümerie. Die nahmen das nach der Erfahrung bei der ersten Begegnung sehr ernst und ließen den Mann mit Parfüm im Wert von 500 Euro ziehen. Er konnte noch in der Nähe von der Polizei gestellt werden.

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Vor den beiden Gewalttaten hatte der Angeklagte auf offener Straße einen Wachmann angesprochen, der ihn schon einmal kontrolliert hatte. Der 34-Jährige warf dem Security-Mitarbeiter vor, dass er das nicht gedurft hatte. Es entwickelte sich ein Streitgespräch, in dessen Verlauf der Angeklagte rabiat wurde. Als ein 74 Jahre alter Wachmann seinem Kollegen zur Hilfe kommen wollte, setzte der Angeklagte Fäuste und Pfefferspray ein.

Geständnis blieb der einzige Pluspunkt für 34-Jährigen

Eine weitere Tat, bei der der Rumäne, der lange Zeit in Frankreich lebte und dort ein üppiges Vorstrafenregister hinterließ, spielte für das Urteil keine Rolle mehr. Am 15. Februar hatte der Mann offenbar in einem Bürogebäude an der Düsseldorfer Straße genächtigt und sich von einem Hausmeister gestört gefühlt, der ihn zum Verlassen aufforderte. Er griff zum Pfefferspray. Das Gericht stellte diesen Anklagepunkt allerdings ein. Im Urteil hätte er sich aufgrund der Regeln für die Bildung einer Gesamtstrafe ohnedies nicht mehr bemerkbar gemacht.

Das einzige, was die Strafkammer dem Angeklagten am Ende zu Gute halten konnte, war dessen weitgehendes Geständnis. Auch wenn es nun wahrlich nicht von Reue getragen war. Der Angeklagte hatte angegeben, regelmäßiger Drogenkonsument zu sein. Doch schuldmindernde Faktoren, vermochte das Gericht nicht zu erkennen. Es verurteilte den 34-Jährigen zu einer Gefängnisstrafe von sieben Jahren und drei Monaten.