Duisburg. Wegen Betruges sollte ein Duisburger (37) ins Gefängnis. Er hatte „Wrestlemania“-Fans um eine Reise betrogen. Fall war nun erneut vor Gericht.

Die Reise, die ein kleines Duisburger Reisebüro 2016 zur „Wrestlemania“ 2017 in Orlando, Florida, anbot, war für Fans der muskelstrotzenden Kämpfe garantiert ein Highlight. Sie zahlten viel Geld dafür. Doch die Reise kam nie zustande. In diesem Zusammenhang kämpfte nun ein 37-jähriger Neudorfer in zweiter Instanz vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz für eine Bewährungschance.

Das Amtsgericht hatte zunächst keinen Zweifel, dass der Mann, der sein Hobby 2015 zum Gewerbe gemacht hatte, von vorneherein geplant hatte, die Kunden um ihr Geld zu prellen. Wegen Betruges in 35 Fällen verurteilte es den 37-Jährigen zu zwei Jahren und drei Monaten Gefängnis und zur Rückzahlung von 136.000 Euro.

Angeklagter: „Die Sache ist mir über den Kopf gewachsen“

In der Berufung beteuerte der Angeklagte erneut, dass von einem vorsätzlichen Betrug nicht die Rede sein könne. Er sei in finanzielle Schieflage geraten, die ganze Sache sei ihm über den Kopf gewachsen. Psychische Probleme kamen hinzu. Ein Burn-out-Syndrom habe ihn schließlich ganz lahmgelegt. Die Firma gab er 2017 auf.

Tatsächlich bewertete die Berufungskammer einige Dinge anders als das Schöffengericht: Man könne nicht davon sprechen, dass der Angeklagte von vornherein gar nicht ausreichend ausgestattet gewesen sei, um eine solche Reise zu organisieren. Im Jahr zuvor hatte er nämlich genau solch eine Reise veranstaltet.

Gericht hatte für eine Reihe von Taten Zweifel am Vorsatz

Einen Betrugsvorsatz konnte die Kammer für die ersten Anzahlungen ebenfalls nicht erkennen. Erst ab einer Mail, mit der der 37-Jährige die Kunden im Frühjahr 2017 beruhigte, es laufe alles planmäßig, lasse sich eindeutig von Betrug sprechen, so die Richter. Zu diesem Zeitpunkt war nämlich noch kein Flug gebucht, kein Hotelzimmer geordert, kein Ticket für die Veranstaltungen geordert.

Deshalb wurde die Anzahl der Taten reduziert, die Strafe deutlich auf ein Jahr gesenkt. Da die Taten inzwischen sechs Jahre zurückliegen und der Angeklagte seitdem nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt geriet, wurde die Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Auch die vom Angeklagten im Rahmen des Strafprozesses zu leistende Rückzahlung fiel erheblich geringer aus. Die im Urteil festgestellte Schadenssumme beträgt nun nur noch 49.000 Euro. Zivilrechtlich sieht das sicher anders aus.