Duisburg. Gefährliche Körperverletzung warf die Anklage einem Duisburger vor. Er hatte einen koksenden Gast mit einer Axt verletzt. Das Urteil steht fest.

Weil es ihm nicht passte, dass ein Gast, den er nicht einmal eingeladen hatte, auf seiner Geburtstagsfeier Drogen konsumierte, kam es in der Nacht zum 4. Juni 2022 zu einer Auseinandersetzung. Der stark alkoholisierte, 25 Jahre alte Gastgeber schlug einem 22-Jährigen mit der scharfen Klinge einer Axt ins Gesicht. Der erlitt schwere Verletzungen.

Zu Beginn des zweitägigen Verfahrens hatte der angeklagte Duisburger behauptet, der Mann sei auf ihn zugestürmt und habe etwas in der Hand gehabt. Er glaube, dass es ein Messer gewesen sei. Da habe er die Axt genommen und zugeschlagen.

Täter und Opfer standen Gesicht an Gesicht

Der Geschädigte gab offen zu, dass er auf der Party in einer Lagerhalle in Neumühl mehrfach Kokain gezogen hatte. Der Angeklagte habe das untersagt. Aber er habe sich schließlich bereit erklärt, die Feier mit einem Taxi zu verlassen. Doch als eine Gruppe junger Männer, darunter der Angeklagte, vor die Halle trat, war der 22-Jährige noch einmal ausgestiegen.

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Das Gericht war davon überzeugt, dass beide Männer stark alkoholisiert und aggressiv waren. Insbesondere der spätere Geschädigte sei „auf Krawall gebürstet gewesen“, so der Vorsitzende. Von Notwehr könne allerdings keine Rede sein. Denn unmittelbar vor der Tat hatten der 25-Jährige und der 22-Jährige sich einen Moment lang Gesicht an Gesicht regungslos gegenübergestanden.

22-Jähriger erlitt schwere Verletzungen

„Da aber“, fasste der Richter das Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen, „hatte der Angeklagte schon die Axt in der Hand, die er hinter seinem Rücken verborgen hielt.“ Dafür, dass der Geschädigte ein Messer hatte, gebe es allerdings nicht den geringsten Beweis.

Zugunsten des Angeklagten gingen die Richter davon aus, dass der 25-Jährige aufgrund seines Alkoholkonsums möglicherweise nicht voll schuldfähig gewesen sei. Zulasten des Angeklagten sprachen die erhebliche Gewaltanwendung und die so verursachten Verletzungen: Der Geschädigte erlitt mehrere knöcherne Verletzungen. Er trägt eine acht Zentimeter lange Narbe im Gesicht, das zum Teil noch gelähmt ist. Außerdem ist sein Gehör auf der linken Seite beeinträchtigt. Das Urteil: Der 25-Jährige muss zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.