Duisburg. Das Landgericht Duisburg hat sich mit einem brutalen Streit im Drogenmilieu auseinandersetzen müssen – und mit teils hanebüchenen Versionen.

Für einen versuchten Raub haben die nötigen Beweise gefehlt. Ein Angeklagter (28) aus Duisburg ist vom Landgericht am Ende trotzdem zu neun Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden – die Hintergründe.

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Mit einer Bierflasche hatte der Duisburger am 3. Februar dieses Jahres zugeschlagen. Die Tat ereignete sich in der Wohnung eines 42-jährigen Altstadtbewohners, der am Kopf getroffen wurde.

Der Geschädigte hatte dem Gericht dazu allerdings eine abenteuerliche Geschichte aufgetischt. Demnach hatte der Angeklagte ihn auf der Straße auf Zigaretten angesprochen, was ihn dazu veranlasst habe, den ihm oberflächlich bekannten Mann mit in seine Wohnung zu nehmen. Dieser habe dann plötzlich Geld von ihm verlangt und mit der Bierflasche zugeschlagen, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen.

Gericht: Duisburger (38) schlägt mit Flasche zu, Zeuge wehrt sich mit Scherbe

Für das Gericht klang die Version des Angeklagten, der den Zeugen als Drogenhändler beschrieb und von einem Streit um sechs Gramm Amphetamin berichtete, schon sehr viel glaubhafter. Die Darstellung des 38-Jährigen, er habe mit den Drogen aus der Wohnung marschieren wollen, woraufhin ihn der Zeuge mit einem Messer in den Rücken stach und er im Reflex mit der Bierflasche zuschlug, erachteten Gericht und Staatsanwaltschaft allerdings auch als unglaubwürdig.

Ein Messer, das als Tatwaffe in Frage gekommen wäre, hatte die Polizei in der Wohnung des 42-Jährigen nicht gefunden. Die Schnittwunde in der Hand des Zeugen passte dafür gut zu der Darstellung, dass der Angeklagte eine Bierflasche auf dessen Kopf zerschlug und er sich mit einer Scherbe gewehrt hatte.

Neun Monate für gefährliche Körperverletzung und Drogenverstoß

Die 3. Große Strafkammer verurteilte den 38-Jährigen am Ende wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Verschaffens von Drogen zu neun Monaten Haft. Angesichts der Vorstrafen des Angeklagten konnte die Strafe allerdings nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Zugleich ordnete die Kammer die Unterbringung des Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt an. Da der 38-Jährige bereits sieben Monate in Untersuchungshaft saß und bis zum endgültigen Haftantritt auf freien Fuß gesetzt wurde, steht diese Maßregel ohne den Willen des Angeklagten zur Therapie allerdings vorwiegend auf dem Papier.