Duisburg/Oberhausen. Weil er sich von Agenten verfolgt fühlte und Menschen angriff, stand ein 56-Jähriger vor dem Landgericht Duisburg. Urteil fiel nach zwei Tagen.

Ein 56-Jähriger attackierte in zwei Fällen in Oberhausen und Duisburg wildfremde Menschen. Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb den Antrag gestellt, den Mann zum Schutz der Allgemeinheit dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen. Doch das Landgericht am König-Heinrich-Platz kam zu einem anderen Schluss.

Im März 2022 hatte der Selbstgespräche führende Beschuldigte in einem Oberhausener Baumarkt einen Kunden von hinten gepackt und schmerzhaft gedrückt. In einem Zug nach Duisburg hatte er am 31. August 2022 einem Fahrgast am Rheinhauser Bahnhof einen Faustschlag versetzt.

Nach Angriffen in Duisburg und Oberhausen: 56-Jähriger macht krude Aussage

Der Beschuldigte bestritt die Taten. Dafür hatte er während des zweitägigen Verfahrens Einblicke in sein Seelenleben gewährt: Schon in seiner Jugend seien seine Familie und er selbst von Geheimdiensten verfolgt worden, erzählte der 56-Jährige.

Er berichtete vom Unfalltod seines Bruders, bei dem jemand seine Hand im Spiel gehabt haben müsse. Und er verwies auf einen Vorfall 2016 in Marxloh, bei dem auf sein Fahrrad geschossen worden sei. „Das war ein Auftragskiller.“

Unterbringung zur Bewährung ausgesetzt

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte keinen Zweifel daran, dass der 56-Jährige zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sei. Bis heute sei der Mann in den Erinnerungen an ein Wahnsystem gefangen. Es seien zwar weitere erhebliche Taten von dem Beschuldigten zu erwarten, so der Gutachter, gemeingefährlich sei er aber wohl nicht.

Da die Taten bislang am unteren Rand der Gewaltskala lagen und es seit anderthalb Jahren zu keinem neuen Vorfall gekommen war, schloss sich das Gericht dieser Wertung an. Erst recht, da der Beschuldigte bislang noch nicht einmal vorläufig untergebracht worden war, sondern sich durchgehend auf freiem Fuß befand.

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Die Unterbringung wurde zur Bewährung ausgesetzt. Fünf Jahre lang steht der Beschuldigte nun unter Führungsaufsicht, muss regelmäßig zum Arzt gehen und sich seine Depot-Spritzen abholen.