Duisburg. Nach den tödlichen Polizeischüssen in Duisburg: Der betroffene Beamte (27) schweigt. Die Obduktion des Toten (56) hat neue Erkenntnisse gebracht.

Nach den tödlichen Polizeischüssen in einem Mehrfamilienhaus im Duisburger Stadtteil Neuenkamp hat die Obduktion des getöteten 56-Jährigen neue Erkenntnisse gebracht: Wie die Staatsanwaltschaft Duisburg in einer gemeinsamen Mitteilung mit der Polizei Düsseldorf – die Behörde hat aus Neutralitätsgründen die Ermittlungen übernommen – am Montagmittag bekannt gab, waren es demnach zwei Schüsse au der Dienstwaffe des Polizisten, die „todesursächlich“ waren.

Am Donnerstagnachmittag hatten Sanitäter die Polizei zur Unterstützung an die Klever Straße gerufen, weil der Deutsche in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden sollte (wir berichteten). Im Treppenhaus trafen zwei der insgesamt vier Einsatzkräfte dann auf den Mann, der die Polizisten nach Behördenangaben mit einem Messer attackiert haben soll.

Eine der beiden beim Einsatz in Duisburg-Neuenkamp getragenen Bodycams war laut Polizei nicht einschaltet,
Eine der beiden beim Einsatz in Duisburg-Neuenkamp getragenen Bodycams war laut Polizei nicht einschaltet, © FUNKE Foto Services | Archivbild: Tamara Ramos

Der Polizist habe zunächst versucht, den 56-Jährigen mit einem Elektroschockgerät, einem Taser, zu stoppen. Als die Abwehr mit dem Gerät nicht gelang, soll er die tödlichen Schüsse abgegeben haben.

Tödliche Polizeischüsse in Duisburg: „Eine der getragenen Bodycams war nicht eingeschaltet“

Noch unmittelbar am Tatort stellten Ermittler die Dienstwaffen der beiden beteiligten Beamten sicher, ebenso deren Taser und die Bodycams. Am Montag heißt es in der Mitteilung: „Eine der getragenen Bodycams war nicht eingeschaltet, bei der anderen sichergestellten Bodycam dauert die Auswertung – wie auch die der umfangreich gesicherten übrigen Spuren – noch an.“

Der zuständige Staatsanwalt Martin Mende berichtet, dass die Zeugenvernehmungen in dem Fall noch nicht abgeschlossen seien. So solle unter anderem noch die Verlobte des 56-Jährigen befragt werden. Der 27 Jahre alte Polizeibeamte, der die beiden Schüsse abgab, hat von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. „Er möchte zum jetzigen Zeitpunkt nicht aussagen“, so Mende.

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Anwohner aus der Klever Straße (Nebenstraße der Essenberger Straße) schilderten noch am Donnerstagabend dramatische Szenen: Rettungssanitäter sollen noch auf der Straße versucht haben, den 56-Jährigen zu reanimieren. Er starb nach Informationen unserer Redaktion auf dem Weg ins Krankenhaus.

Ob dienstrechtliche Schritte gegen die beiden Polizisten nötig werden, hängt nach Angaben der Duisburger Polizei vom staatsanwaltschaftlichen Verfahren ab. „Es gilt die Unschuldsvermutung“, unterstreicht der zuständige Staatsanwalt. Konkret wird geprüft, ob der 27-Jährige in Notwehr handelte.

Im Paragraf 64 des Polizeigesetzes NRW heißt es: „Schusswaffen dürfen gegen Personen nur gebraucht werden“, unter anderem, „um eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben abzuwehren“.

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