Duisburg. Hündin und Herrchen sind traurig: Peachy darf nicht zum Grab ihres verstorbenen Frauchens. Hunde sind auf Duisburger Friedhöfen nicht erlaubt.

Mit großen, treuen Augen blickt Peachy zu ihrem Herrchen. Das Duo steht traurig vor dem Friedhofseingang am Sternbuschweg in Duisburg. „Ich würde Peachy gerne zum Grab meiner Mutter mitnehmen“, sagt Tim Tomaszewski. „Aber das ist hier nicht erlaubt“, sagt er und zeigt auf das große Verbotsschild am Eingang. Ins Huckinger Hospiz St. Raphael, in dem die Mutter von Tim Tomaszewski verstorben ist, durfte Peachy immer mit.

„Es ist ja nicht so, dass ich mit Peachy dort täglich spazieren gehen möchte“, sagt Tim Tomaszewski. „Aber meiner Mutter hätte ein gemeinsamer Besuch an ihrem Grab sicher viel bedeutet. Und mir auch.“

Mischlingshund war täglich im Hospiz – auf den Duisburger Friedhof darf die Hündin nicht

Peachy ist ein kleiner Mischlingshund, wiegt gerade einmal fünf Kilogramm. Die Hündin kam 2016 über den Tierschutz aus Malaga nach Deutschland. „Sie war damals erst 14 Monate alt und sollte eingeschläfert werden“, erzählt Tim Tomaszewski. Seitdem lebt sie bei der Familie und hatte eine sehr enge Bindung zur jüngst verstorbenen Mutter. „Ich verstehe natürlich, dass es vielleicht Menschen gibt, die herumlaufende Tiere auf Friedhöfen nicht haben wollen. Aber angeleint dürfte das doch kein Problem sein.“

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Das findet auch Trauerredner Dirk Schuchardt, der die aus seiner Sicht „veraltete Friedhofssatzung“ nicht nachvollziehen kann. „Der Familienhund gibt den Hinterbliebenen doch Kraft. Und jeder Hundebesitzer hat doch Hundekotbeutel dabei, um mögliche Hinterlassenschaften zu beseitigen. Und Peachy ist wirklich winzig und harmlos.“

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In manchen Städten und Gemeinden, zum Beispiel in Westfalen, ist es mittlerweile sogar erlaubt, dass Hunde, wenn sie verstorben sind, auch mit ins Grab des Herrchens dürfen – allerdings bleibt der lebende Besuch auch dort verboten.

Betreten verboten: Hunde dürfen nicht mit auf den Friedhof.
Betreten verboten: Hunde dürfen nicht mit auf den Friedhof. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

So auch in Duisburg. Die Friedhofssatzung besagt, „dass keine Tiere, ausgenommen Blindenhunde, mit auf Friedhöfe genommen werden dürfen“, erklärt Volker Lange, Sprecher der Duisburger Wirtschaftsbetriebe. „Außerdem möchten Angehörige, trauernde Personen oder Besucher nicht die Erfahrungen machen, mit Hinterlassenschaften auf sauber gepflegten Grabstätten oder Friedhofsflächen konfrontiert zu werden.“

In Gelsenkirchen, Essen und Oberhausen dürfen Hunde mit auf den Friedhof

Anders ist es in Gelsenkirchen, Essen und Oberhausen. Dort dürfen Hunde mit zu den Gräbern. Allerdings muss der Hund an einer kurzen Leine geführt werden, worauf auch Schilder an den Eingängen der Friedhöfe hinweisen. „Alle durch die Tiere verursachten Verunreinigungen müssen unverzüglich und schadlos beseitigt werden“, heißt es. Dafür befinden sich an den Eingängen extra Papierkörbe mit Hundekotbeutelspendern. Ein Verbot für Hunde auf Friedhöfen gibt es auch in Düsseldorf und Mülheim.

Einen kleinen Lichtblick gibt es aber für Peachy und ihr Herrchen: Zur Trauerfeier und zur Beerdigung darf die kleine Mischlingsdame mit. „Es ist möglich, den Familienhund an diesem Tag mitzubringen“, sagt der Sprecher der Wirtschaftsbetriebe. Das müsse jedoch vorher zwischen Totenfürsorgeberechtigten, Bestatter und der Friedhofsverwaltung geklärt werden.

Hund in Not- Wer schenkt diesen traurigen Augen ein Zuhause?Der Besuch bei der Beerdigung wird aber für Peachy vorerst eine einmalige Ausnahme bleiben. „Durch zwei Pilotprojekte am Friedhof Trompet und Friedhof Mühlenberg konnten in den letzten Jahren ausgiebige Erfahrungen zum Thema ,Hunde auf dem Friedhof’ gesammelt werden“, sagt Lange. Die Erfahrungen seien aber größtenteils negativ gewesen.

Diese reichten „von Hinterlassenschaften auf, um und an den Grabstätten, Wegen und Wiesen, befüllten Kotbeuteln auf den Wegen und Sträuchern bis hin zu lautem Bellen und Hundekämpfen“, berichtet Lange. Und auch die extra für die Pilotprojekte angeschafften und aufgestellten Kotbeutel-Spender seien demoliert und regelmäßig „geplündert“ worden, so der Sprecher.

>>BUßGELDER

Theoretisch könnten Bußgelder laut Paragraf 38 der Friedhofssatzung verhängt werden. Die Wirtschaftsbetriebe setzen allerdings auf die Einsicht der Hundebesitzenden, indem die „Mitarbeitenden auf den Friedhöfen das Gespräch mit den Hundebesitzenden suchen und auf etwaiges Fehlverhalten hinweisen“, sagt der WBD-Sprecher.