Duisburg. Die Stadt Duisburg erhöht die Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft. Womit Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe rechnen können

Für Bezieher von Bürgergeld oder Sozialhilfe in Duisburg passt die Stadt zum 1. August die Höchstgrenzen für die Kosten der Unterkunft an die Mietpreisentwicklung und die Lage am Wohnungsmarkt an. In der Regel werden für Empfängerinnen und Empfänger maximal diese Kosten von der Stadt Duisburg übernommen. Was angemessen ist, bezieht sich dabei auf die Verhältnisse des lokalen Mietwohnungsmarktes.

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„Auch wenn in Duisburg nach wie vor ein günstiges Mietniveau herrscht, haben die Mieten in den letzten zwei Jahren doch spürbar angezogen. Auch in Folge des Ukraine-Krieges ist der Markt für preiswerte Wohnungen zudem enger geworden. Beides wird bei der Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen berücksichtigt“, versichert Sozialdezernentin Astrid Neese.

Bürgergeld: Stadt Duisburg erhöht angemessene Bruttokaltmiete

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So hätte eine reine Index-Anpassung je nach Größe der Bedarfsgemeinschaft zwischen 3,5 Prozent und 3,7 Prozent (bezogen auf die Brutto-Kaltmiete) gelegen. Die Anpassung unter Berücksichtigung des Mietangebotes am Wohnungsmarkt fällt dagegen höher aus. Die Bestimmung der Richtwerte für die Indexfortschreibung wurde durch die Analyse & Konzepte Immo Consult GmbH im Auftrag der Stadt Duisburg durchgeführt, teilt die Verwaltung mit.

Duisburgs Sozialdezernentin Astrid Neese.
Duisburgs Sozialdezernentin Astrid Neese. © FUNKE Foto Services | Ant Palmer

Anträge müssen nicht gestellt werden. Für Leistungsempfangende, die beispielsweise die bisherigen Mietobergrenzen überschritten haben, erfolge die Umstellung automatisch durch das Jobcenter beziehungsweise das Sozialamt, teilt die Stadt mit.

Eine Übersicht der neuen Angemessenheitsgrenzen (Bruttokaltmiete ohne Heizung):

  • Bedarfsgemeinschaft, eine Person – angemessene Bruttokaltmiete ab 1. August: 425 Euro (Erhöhungsbetrag: 29 €, entspricht plus 7,3 %)
  • Zwei Personen: 495,30 Euro (+ 23,40 €; + 5,0 %)
  • Drei Personen: 608,80 Euro (+ 44,80 €; + 7,9 %)
  • Vier Personen: 735,30 Euro (+ 47,50 €; + 6,9 %)
  • Fünf Personen: 892,10 Euro (+ 72,60 €; + 8,9 %)