Duisburg. Teure Reisen und Luxuskleidung soll der ehemalige ZOF-Vorsitzende mit Vereinsgeldern bezahlt haben. Ihn erwartet wohl eine eher milde Strafe.
Der Verein „Zukunftsorientierte Förderung“ (ZOF) war mal ein Vorzeigeprojekt in Duisburg. Der Verein förderte gemeinnützig Freizeitaktivitäten, Bildung, Kultur, Jugendarbeit. Und das vor allem von und für Migranten. Aber: 2019 ging ZOF in die Insolvenz. Die Pleite hing vor allem mit dem Namen eines Mannes zusammen, der den Verein mit begründete und ab 2013 als Vorstandsvorsitzender an der Spitze stand. Wegen gewerbsmäßiger Untreue steht Deniz A. nun vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz.
Zwischen 2013 und 2016 soll der 41-Jährige ein luxuriöses Leben geführt haben – auf Kosten des Vereins. Zahlreiche Flugreisen und Hotelaufenthalte mit Gesamtkosten im sechsstelligen Bereich soll er mit der Kreditkarte der gemeinnützigen Organisation bezahlt haben. Spitzenreiter dürfte ein sechstägiger Trip auf die Malediven sein, der schlappe 28.000 Euro kostete.
Ex-Vorsitzender des Vereins ZOF vor Gericht
Für Restaurantbesuche und Feiern in Clubs und Bars soll der 41-Jährige 46.000 Euro verprasst haben. Und auch seine Kleidung soll er vom Vereinskonto bezahlt haben: Die Anklage geht von 126.000 Euro aus, die der Angeklagte bei Louis Vuitton, Chanel, Dolce & Gabbana, Prada, Boss, Dior und Co. ließ.
114.000 Euro soll der Düsseldorfer für die Einrichtung einer Wohnung abgezweigt haben und auch die monatliche Miete von 2800 Euro zeitweise vom Vereinskonto überwiesen haben. Bargeldabhebungen, Kosten für hochwertige Mietautos und sonstige Rechnungen aller Art, zu denen auch der Einkauf in einem Erotikshop, eine Paarberatung und Besuche in einem Schönheitssalon zählen, lassen den von der Staatsanwaltschaft ermittelten Gesamtschaden auf insgesamt 688.649 Euro ansteigen.
Ein Teil der ursprünglichen Vorwürfe ist inzwischen verjährt
Drei Jahre hatte die Duisburger Strafverfolgungsbehörde ermittelt. Als die Anklage erhoben wurde, reichte der Anklagezeitraum noch von 2011 bis 2016, die Anklageschrift listete fast 1200 Punkte mit einer Schadenssumme von rund 2,1 Millionen Euro. Doch beim Landgericht tat sich drei Jahre lang nichts.
Eine andere Strafkammer, die nun seit Oktober 2022 für den Fall zuständig ist, musste feststellen, dass inzwischen ein erheblicher Teil der ursprünglichen Anklage verjährt ist. In anderen Komplexen – unter anderem geht es um unberechtigte Zahlungen an Verwandte von Deniz A. und um fragwürdiges Sponsoring – müsste aufwendig nachermittelt werden. So würden unweigerlich weitere Teile der Anklage in die Verjährung rauschen.
Deniz A. winkt für den Fall eines Geständnisses eine milde Strafe
Die Kammer entschloss sich daher dazu, das Verfahren auf die nun behandelten Anklagepunkte zu beschränken. Einen großen Teil davon soll der Angeklagte bereits im Laufe des Ermittlungsverfahrens eingeräumt haben.
Bereits im Vorfeld der auf vier Tage angesetzten Hauptverhandlung gab es Rechtsgespräche zwischen Richtern, Staatsanwältin und Verteidiger. Sie mündeten am ersten Tag in eine sogenannte Verständigung: Für den Fall eines tragenden Geständnisses kann der bislang nicht vorbestrafte Deniz A. eine Strafe zwischen anderthalb und zweieinhalb Jahren erwarten. Bleibt sie unter zwei Jahren, so soll sie zur Bewährung ausgesetzt werden.
>>Über den Verein ZOF
- Der Verein wurde 2004 gegründet. Deniz A. gehörte zu den Gründungsmitgliedern. Bereits vor seiner Wahl zum Vorstandsvorsitzenden soll er faktisch das Sagen gehabt haben. Seit 2011 unterschrieb er als Geschäftsführer.
- Im Oktober 2013 war A. zum Vorstandsvorsitzenden gewählt worden. 2015 kam der erste Verdacht auf, dass er mit den Geldern der ZOF eigenmächtig umgehe. 2019 meldete der Verein Insolvenz an. 2021 übernahmen IMA und KJHV die Geschäfte und einen großen Teil des Personals.