Duisburg. Die Pläne zum A 59-Ausbau werden ausgelegt. Damit beginnt eine entscheidende Phase im Kampf um den Tunnel. Wie sich jeder daran beteiligen kann.

Die nächsten Wochen werden für Duisburg wichtig: Das Fernstraßen-Bundesamt hat das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der A 59 eingeleitet. Das bedeutet: Die Einwände, die Stadt und Anwohner gegen den beabsichtigten Ausbau in Hochlage haben, müssen bald ganz offiziell eingereicht und anschließend von der Behörde bewertet werden. Der Kampf um einen Tunnel auf dem Meidericher Abschnitt der Autobahn geht damit in eine entscheidende Phase.

Wie berichtet, sehen die von der Autobahngesellschaft des Bundes erarbeiteten Ausbaupläne eine durchgehend oberirdische Trassenführung vor. Das Brückenbauwerk, das bereits jetzt viele Menschen in Meiderich massiv stört, soll nach dem Neubau noch breiter und die Lärmschutzwände sollen noch höher sein.

Ausbau der A 59 in Duisburg: Jeder kann nun Einspruch einlegen

Diese Pläne werden im Zuge des Planfeststellungsverfahrens öffentlich ausgelegt, und zwar vom 1. bis 31. August. Bis zum 4. Oktober haben alle Bürgerinnen und Bürger sowie andere Interessenträger die Möglichkeit, dazu Stellungnahmen einzureichen.

Rechtsanwalt Olaf Bischopink, der die Stadt Duisburg juristisch in dem Fall berät, sagte dazu jüngst: „Das sollten all diejenigen tun, die sich in ihren Lebensumständen und in der Nutzung ihres Eigentums oder ihrer Wohnung durch das Bauwerk beeinträchtigt fühlen.“ Auch die Stadt werde selbstverständlich ihre Einwendungen formulieren.

Bischopink hat bereits andere Städte bei ähnlichen Bauprojekten vertreten, etwa die Stadt Gladbeck beim Ausbau der B 224 beziehungsweise A 52. In einem ausführlichen Interview mit der Redaktion hat der Experte kürzlich erklärt, warum er weiter eine gute Chance für Duisburg sehe, den Tunnel zu erreichen. Mit welchen Argumenten er das Fernstraßen-Bundesamt und notfalls ein Gericht überzeugen will, ist in diesem Artikel nachzulesen.

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Geplant ist der Ausbau über eine Länge von rund sieben Kilometern einschließlich des Umbaus der Autobahnkreuze Duisburg und Duisburg-Nord. Hierbei müssen insgesamt 70 Bauwerke, darunter 41 Brücken sowie die neuen Lärmschutzwände, errichtet werden. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild sind ebenfalls Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens.

A 59-Ausbau: Einwendungen per E-Mail sind nicht gültig

Die Auslegung wird vom 1. bis einschließlich 31. August 2023 bei der Stadt Duisburg im Stadthaus sowie in den Bezirksverwaltungen Walsum, Hamborn und Meiderich/Beeck zu den Öffnungszeiten erfolgen. Zudem sind die Antragsunterlagen in dem Zeitraum auf der Internetseite des Fernstraßen-Bundesamts und auf dem Umweltprüfportal des Bundes einsehbar.

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Wer mit den Plänen so nicht einverstanden ist, muss seine Einwendungen schriftlich und fristgerecht bis einschließlich 4. Oktober 2023 einreichen. Die Stadt Duisburg betont in einer Mitteilung: „Nur wer so Einwendungen einreicht, erlangt einen Rechtsanspruch auf Anhörung, auf Berücksichtigung seiner Ansprüche und die Berechtigung zu einer eventuellen Klage.“

Einwendungen sind schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Fernstraßen-Bundesamt oder bei der Stadt Duisburg einzureichen. Eine per E-Mail erhobene Einwendung ist nicht rechtswirksam.