Duisburg. Wegen Körperverletzung und Beleidigung stand ein Duisburger (22) vor dem Amtsgericht. Seine Schuld wollte der Angeklagte nicht wirklich einsehen.
Der Angeklagte war irritiert. „Ich dachte, es würde um einen Vorfall aus Januar 23 gehen?“ Nein. Um den ging es noch nicht. Es ging um eine Tat vom 6. Juli 2022. Da hatte der 22-Jährige, der sich beharrlich weigerte, eine Corona-Schutzmaske zu tragen, in der Straßenbahn der Linie 903 in Wanheimerort einen Zusammenstoß mit zwei Kontrolleuren der DVG gehabt.
Die Anklage warf ihm in diesem Zusammenhang Körperverletzung und Beleidigung vor. „Ja, ich habe mich geweigert, eine Maske aufzuziehen“, gab der Angeklagte zu. „Dann sollte ich die Bahn verlassen, aber das wollte ich auch nicht.“ Daraufhin hätten ihn die Kontrolleure aus der Bahn ziehen wollen. „Es gab da ein paar Missverständnisse.“ Mit diesen Worten umschrieb der Angeklagte den Umstand, dass er bei der Aktion nicht mit Beleidigungen gespart haben soll. Wie es zu den Verletzungen der Kontrolleure gekommen war, wusste er nicht genau.
DVG-Kontrolle in der Bahn: Angeklagter wollte in die Fahrerkabine eindringen
Ein Mitarbeiter der DVG erinnerte sich im Zeugenstand dafür noch recht genau. „Wir haben ihm gesagt, er soll eine Maske aufziehen oder aussteigen“, berichtete der Kontrolleur. „Beides wollte er nicht.“ Daraufhin habe man dem Fahrer gesagt, er solle die Polizei rufen. „Da sprang der Angeklagte auf und wollte in die Fahrerkabine.“
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Man habe ihn mit einfacher körperlicher Gewalt davon abhalten müssen, bedauerte der Zeuge. „Aus Sicherheitsgründen.“ Im Gerangel wurde der Zeuge am Finger verletzt, sein Kollege trug eine Prellung davon. Beleidigungen? „Klar. Die hat er dabei auch von sich gegeben“, so der Zeuge gelassen.
Geldstrafe war 22-Jährigem viel zu hoch
Weniger gelassen blieb der Angeklagte, als er das Urteil vernahm: Wegen Körperverletzung, Beleidigung und Beförderungserschleichung – bei einer anderen Fahrt war er ohne Ticket erwischt worden – verurteilte ihn die Strafrichterin zu 90 Tagessätzen zu je 15 Euro. Eine Strafe, die angesichts von sieben Eintragungen im Vorstrafenregister eigentlich recht milde war.
„Wie viel ist das denn?“ Mit dem Kopfrechnen hat es der Angeklagte, der keinen Schulabschluss vorweisen kann und zwei Ausbildungen abbrach, offenbar nicht so. Als man ihm das Ergebnis mitteilte, war er fassungslos. „1350 Euro? Ich habe aber viele Schulden!“ Dann bliebe wohl nur die Haft, meinte die Richterin trocken. „Um Himmels Willen, nein! Ich werde das nicht akzeptieren.“ Die Richterin verwies ihn auf das Rechtsmittel der Berufung.