Duisburg. Das Ordnungsamt verteilt in Duisburg bis zu 70 Euro teure Knöllchen: An welchen Stellen das (Falsch-)Parken im Stadtgebiet besonders teuer ist.
Wer in Duisburg außerhalb von Parkplätzen und Parkhäusern parkt, riskiert mitunter ein richtig teures Knöllchen. Viele Besucher der Ruhr Games konnten zwar das Konzertevent kostenlos genießen, bei der Rückkehr zum Auto prangten aber 55 Euro teure Knöllchen hinter dem Scheibenwischer.
Dabei hatten sie sich vermutlich über den vermeintlichen Mega-Parkplatz in Sichtweite zur Kraftzentrale gefreut, schön auf dem Grünstreifen an der Lösorter Straße, so dass weder Fußgänger noch der Straßenverkehr gestört waren. Denkste. Bundesweit gilt auf Grünstreifen ein Parkverbot. Und so verteilte die Verkehrsüberwachung wegen solcher Verstöße bei den Ruhr Games die meisten Verwarngelder, sagt Stadtsprecher Sebastian Hiedels. 38 waren es vom 8. bis 11. Juni und bislang auch die einzigen in diesem Jahr an dieser Stelle.
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Parkvergehen: Knöllchen kosten bis zu 70 Euro
Es hätte noch teurer werden können: „Bei behinderndem Parken auf einem Gehweg oder Grünstreifen wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig.“ Seit 2021 gelten die höheren Gebührensätze.
Auch an Duisburger Seen parken Autos häufiger verbotenerweise auf Grünstreifen, sagt Hiedels. Bei größeren Veranstaltungen komme das im ganzen Stadtgebiet vor, Schwerpunkte gebe es nicht.
Am Stadion, dem neben dem Landschaftspark größten Magneten für Menschenmassen in Duisburg, sei die Parksituation eine andere. Zum einen nutzen die meisten Besucherinnen und Besucher die vorhandenen Parkplätze. Zum anderen steuere die Polizei bei Spielen die Verkehrslage. Hier werde eher abgeschleppt, weil Autos in Halteverbotszonen stehen.
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In diesem Jahr wurden in ganz Duisburg 1429 kostenpflichtige Verwarnungen wegen Parkens auf einem Grünstreifen erteilt. Im letzten Jahr waren es 3342 – und damit Einnahmen von mindestens 184.000 Euro.
>>DER BUSSGELDKATALOG
Parkvergehen werden nach Maßgabe des bundesweit geltenden Bußgeldkatalogs geahndet.
2021 hat der Bund den Bußgeldkatalog runderneuert und dabei „abschreckende Geldbußen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe“ eingeführt, heißt es auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums.
Weitere Infos: www.bussgeldkatalog.de/parken