Duisburg. Lebenslange Haft droht einer Nachbarin (46) für den Mord an einer Seniorin. Der Bundesgerichtshof soll dieses Urteil des Landgerichts nun prüfen.

Der Fall um den brutalen Mord an einer 84-Jährigen geht in eine weitere Runde. Wie Rechtsanwalt Marc Grünebaum am Montagabend auf Anfrage bestätigte, hat die Verteidigung der für die Tat zu lebenslanger Haft verurteilten Nicole K. Rechtsmittel eingelegt. Der Bundesgerichtshof (BGH) soll nun das Urteil des Duisburger Landgerichts prüfen. Bis dahin gilt es als nicht rechtskräftig. Die Verteidigung warte jetzt das schriftliche Urteil der Fünften Großen Strafkammer ab, was mehrere Wochen dauern könne. Dann würde die Revision noch ausführlicher begründet. Bis der BGH eine Entscheidung in der Angelegenheit trifft, wird es wohl noch Monate dauern. Nicole K. wird weiter im Gefängnis sitzen. Das Landgericht hatte bei der Urteilsverkündung angeordnet, dass sie in Untersuchungshaft bleiben muss.

Die 46-Jährige war in der vorvergangenen Woche wegen des Mordes an ihrer Nachbarin, in deren Betreuung sie eingebunden war, schuldig gesprochen worden. Mit mindestens 29 Stichen mit einem Küchenmesser soll K. die Seniorin in deren Bett getötet haben. Danach soll sie versucht haben, die Tat der schwer dementen Mitbewohnerin (89) des Opfers in die Schuhe zu schieben. Zwei Monate nach dem Mord flog das nach akribischen Ermittlungen der Polizei auf. Das Motiv der 46-Jährigen: Sie soll gefürchtet haben, dass unberechtigte Abbuchungen von den Konten der Seniorinnen aufgeflogen wären. 30.000 Euro der alten Damen soll K. im Casino Duisburg verzockt haben.

Im Prozess widerspricht sich die Angeklagte immer wieder

Während des Prozesses hatte K., die bis zu ihrer Festnahme mit ihrem Mann und zwei Söhnen im dritten Stock über der Seniorinnen-WG im Erdgeschoss wohnte, Angaben gemacht, sich dabei aber immer wieder widersprochen. Die ihr zur Last gelegte Tat hat sie stets bestritten. Die Verteidigung hatte am letzten Verhandlungstag in einem rund zweistündigen Plädoyer einen Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte der 46-Jährigen einen Mord aus Heimtücke, zur Verdeckung einer anderen Straftat und aus Habgier vorgeworfen. Das letzte Mordmerkmal erkannte die Kammer nicht, die anderen beiden hingegen schon.

Wegen der außergewöhnlichen Umstände des Mordes droht K. bei einer Bestätigung des Urteils durch den BGH nicht nur eine lebenslange Haftstrafe: Das Duisburger Landgericht hatte wie gefordert von Staatsanwaltschaft und Nebenklage, die die Schwester der Getöteten vertrat, die besondere Schwere der Schuld festgestellt. K. könnte deshalb auch nach einer Verbüßung von 15 Jahren Haft im Gefängnis nicht so einfach einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen.