Duisburg. Wegen der Fälschung von Attesten – auch zur Corona-Schutzmaske – ist ein Duisburger verurteilt worden. Warum der Mann ins Gefängnis muss.
Von Corona spricht mittlerweile kaum noch jemand. Bei der Justiz ist die Pandemie immer noch ein Thema. Weil es im Zusammenhang mit der Pandemie und den staatlich angeordneten Schutzmaßnahmen jede Menge Straftaten gab. Wegen zweifacher Urkundenfälschung und Beschaffens eines falschen amtlichen Ausweises stand jetzt ein 25-jähriger Duisburger in zweiter Instanz vor dem Landgericht.
Weil sie am 9. Oktober 2020 ohne Corona-Schutzmaske im Duisburger Hauptbahnhof unterwegs waren, hielt die Bundespolizei ihn und einen Freund an. Die beiden legten Atteste vor, die sie angeblich vom Tragen einer Gesichtsbedeckung befreiten. Stutzig wurden die Polizisten, weil sich bei dem 25-Jährigen auch noch ein komplett gefälschter Personalausweis fand. Der zeigte zwar das Bild des Angeklagten, wies aber den Namen eines Mannes aus, der angeblich ein Arzt war.
Wohnungsdurchsuchung in Duisburg: Polizei stieß auf Ausweise, Atteste und Visitenkarten
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Bei einer Wohnungsdurchsuchung stieß die Polizei zudem auf weitere seltsame Dinge. Offenbar hatte der Angeklagte ein seltsames Hobby: Er stellte gerne Ausweisdokumente und Visitenkarten her, die ihn anders heißen ließen oder ihm akademische Berufe zuordneten. Die Atteste hatte der 25-Jährige ebenfalls selbst produziert.
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In erster Instanz gab es zehn Monate Gefängnis. Das Amtsgericht hatte auch nicht den Hauch einer Bewährungschance gesehen, weil der Angeklagte bereits mehrfach vorbestraft war: Wegen Betruges, wegen einer ganzen Reihe von Einbruchsdiebstählen und wegen notorischen Fahrens ohne Führerschein.
Angeklagter offenbarte erstmals: „Ich bin drogensüchtig“
In der Berufung offenbarte der aus Niedersachsen stammende Angeklagte erstmals sein eigentliches Problem: Die niederländische Familie seiner Freundin habe ihn vor einigen Jahren mit Drogen bekannt gemacht. „Früher habe ich über Drogensüchtige gelacht“, so der 25-Jährige. „Nun bin ich selbst einer.“
Er habe sein Leben schleifen lassen, wegen wachsender finanzieller Schwierigkeiten Straftaten begangen und zuletzt sogar ein halbes Jahr in den Niederlanden in seinem Auto gewohnt.
Die Berufungskammer hörte sich alles geduldig an und versprach, im Urteil einen Satz fallenzulassen, der eine Therapie befürwortet. „Obwohl das eigentlich das Amtsgericht machen muss.“ Und obwohl das alles wenig bis gar nichts mit falschen Attesten zu tun hatte. Den Teil mit dem falschen Ausweis stellte die Kammer ein. Es sei fraglich, ob der Angeklagte ihn überhaupt verwenden wollte. Der Polizei hatte er seinen echten Reisepass gezeigt. Für die falschen Atteste gab es acht Monate Gefängnis.