Düsseldorf. . Eine Autofahrerin (55) hat vor dem Düsseldorfer Amtsgericht Einspruch gegen eine Geldstrafe eingelegt, die sie für eine Trunkenheitsfahrt bekommen sollte. Sie argumentiert, sie habe nach einer Einkaufsfahrt erst bei ihrer Ankunft zu Hause von dem erstandenen Killepitsch getrunken.

Fast drei Promille wurden bei der Autofahrerin (55) gemessen – zu Hause. Die Frage ist: Trank sie den Alkohol erst nach ihrer Heimkehr oder war sie schon betrunken mit dem Auto unterwegs? Das muss das Amtsgericht jetzt klären.

Mini-Unfall mit einem Bus

Die Pädagogin hatte Ende 2013 an der Haltestelle Sportpark Nieder-heid mit ihrem Auto einen Bus berührt, Sachschaden 500 Euro, war dann weitergefahren. Zeugen notierten ihr Kennzeichen und informierten die Polizei, kurz danach standen Beamte vor ihrer Tür.

Weil man bei ihr dann 2,98 Promille feststellte, hieß der Vorwurf schließlich „Trunkenheit am Steuer“ und Unfallflucht. Per Strafbefehl wurde sie zu einer Geldstrafe von 4900 Euro verurteilt.

Sie legte Einspruch ein. Und erklärte, sie habe den Alkohol erst nach ihrer Ankunft getrunken. Denn es sei kein einfacher Tag für sie gewesen. Am Morgen habe sie einen Streit mit ihrem Mann gehabt. Später sei sie einkaufen gefahren und habe dann ihr Portemonnaie vermisst. Das habe sie gesucht, als sie an der Bushaltestelle hielt.

Gutachter beauftragt

Von der Begegnung mit dem Bus habe sie nichts bemerkt. Und bei ihrer Ankunft zu Hause noch in der Garage von dem Killepitsch getrunken, den sie besorgt hatte - sie sei „fertig“ gewesen.

Ihr Anwalt ergänzte, mit drei Promille hätte sie es gar nicht geschafft, in die Garage zu fahren, daher müsse sie den Alkohol erst nachher zu sich genommen haben.

Ein Gutachter soll nun klären, ob ihre Schilderung glaubhaft ist. Wann der Prozess weitergeht, steht noch nicht fest.