Düsseldorf.. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hat Anklage wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Viersener (41) erhoben. Er war in der Nacht auf den 16. Mai 2012 mit seinem Transporter gegen einen liegengebliebenen Ferrari und dessen Fahrer (38) geprallt. Der Vorwurf: Er sei zu schnell gewesen.
Zwei Jahre nach dem tödlichen Unfall auf der Rheinkniebrücke, bei dem ein Ferrarifahrer (38) starb, hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen den Transporterfahrer (41) erhoben. Sie wirft ihm fahrlässige Tötung vor, weil er damals viel zu schnell unterwegs gewesen sei. Bei angepasstem Tempo hätte er rechtzeitig bremsen können, so der Vorwurf.
Am Ferrari war die Elektronik ausgefallen
Es war die Nacht nach dem Relegationsrückspiel Fortuna gegen Herta BSC Berlin. Gegen 0.30 Uhr am 16. Mai 2012 fuhr der Ferrari von der B7 kommend stadteinwärts auf die Rheinkniebrücke. In der langen Kurve geriet er an den Betonstreifen in Mitte, schleuderte und blieb quer auf der linken Spur stehen. Weil sich die Elektronik ausgestellt hatte, waren die Scheinwerfer aus, es gab keine Warnblinklicht. Der Fahrer, ein Familienvater aus Wuppertal, stieg unverletzt aus, ging zu seinem Kofferraum.
In dem Moment kam der Lieferwagen, ein Fiat Ducato, aus dem Rheinalleetunnel, erfasste den 38-Jährigen und das Heck des Sportwagens. Der Ferrarifahrer wurde auf die Gegenfahrbahn geschleudert, dort von einem weiteren Auto überrollt. Zeugen des Unfalls versuchten vergeblich, ihn wiederzubeleben. Die Obduktion ergab, dass er wohl schon durch den Aufprall des Transporters starb. Der Ferrari wurde noch fast 50 Meter auf die Auffahrt geschleudert. Dort fuhr ein Taxi in den Wagen.
Transporter fuhr wenigstens 50 km/h zu schnell
Am Unfallort hatte der Ducatofahrer noch gesagt, er habe den Mann nicht gesehen. Seither schweigt er. Die Staatsanwaltschaft hat vor einem Jahr den Unfall aufwändig nachgestellt. Bei bedecktem Himmel wurde die Fahrbahn nass gespritzt, ein baugleicher schwarzer Ferrari auf die Spur gestellt, eine wie der 38-Jährige dunkel gekleidete Puppe platziert.
Das Ergebnis: Der Ducatofahrer muss mit mindestens Tempo 110, vielleicht sogar 120 unterwegs gewesen sein, stellte ein Gutachter fest. Erlaubt sind an der Stelle nachts 60 km/h, tagsüber 80. Hätte sich der Angeklagte an das Tempolimit gehalten, hätte er zehn Meter vor dem Ferrari stoppen können. Lediglich bei einer Sicht von nur 15 Metern hätte er bei Tempo 60 den Ferrari ebenfalls zu spät gesehen. Aber dann hätte er ohnehin langsamer fahren müssen. Das deckt sich laut Anklage mit Zeugenaussagen. Der Taxifahrer und sein Fahrgast hatten angegeben, man habe den Ferrari von weitem sehen können.
Das Gericht muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Erst dann wird es einen Termin für den Prozess geben.