Sie planten ihre Hochzeit, da verdarb ein gefährlicher Streit die Stimmung: Der Stiefvater der Braut ging mit einem Teppichmesser auf den Bräutigam los. Zum Glück ist fast nichts passiert. Jetzt landete der Familienstreit vor dem Amtsgericht. Gefährliche Körperverletzung warf die Anklage dem rundlichen Mann (60) in Arbeitslatzhose vor. Der schwieg gestern dazu. Der damalige Bräutigam, heute Ehemann (27), berichtete: „Plötzlich sprang er auf, griff das Messer und kam auf mich zu.“ Seine Freundin (27) und deren Schwester (31) gingen dazwischen.

Erst nach Verlassen des Hauses in Angermund bemerkten sie Verletzungen: „Ich spürte, dass an meiner Seite alles nass war“, so die 31-Jährige. Da erst habe sie das Blut gesehen. Das sickerte aus einem Schnitt am seitlichen Bauch, der mit sieben Stichen genäht werden musste, aber ohne Folgen abheilte. Der 27-Jährige hatte einen Schnitt am Ellbogen.

Ausgelöst hatte den Streit eine Waschmaschine. Die Braut wohnte damals noch bei dem Angeklagten, dem einstigen Lebensgefährten ihrer verstorbenen Mutter. Weil die Waschmaschine kaputt war, wollte sie direkt nach der Arbeit nach Hause kommen. „Ich habe aber noch einen Kaffee getrunken“, gab sie zu. Ihr Freund und die Schwester seien dazu gekommen, man plante die anstehende Hochzeit. Der Angeklagte sei ärgerlich gewesen, dass sie nicht kam.

Alle zusammen hatten sie im Baumarkt noch eine neue Sicherung für die Waschmaschine gekauft, der 27-Jährige dabei ein Teppichmesser erstanden. Das lag später auf dem Tisch, als es wegen einer Kleinigkeit zu Streit kam. „Ich glaube, es war wegen der Hochzeit“, vermutete die Schwester. Der Angeklagte habe Angst gehabt, ihre Schwester zu verlieren. Die Richterin regte eine Einstellung gegen Zahlung einer Geldauflage an. Der Verteidiger beantragte, die Schuldfähigkeit des Angeklagten zu prüfen. Er habe eine Intelligenzminderung, stehe unter Betreuung und habe getrunken gehabt. Die Richtern will nun die Betreuungsakten einsehen.