Düsseldorf. . 2300 Euro Schadenersatz klagt der Sohn der Patientin (93) ein. Das Krankenhaus macht die Seniorin selbst verantwortlich, sie habe die Hörgeräte vor dem EIngriff herausgenommen. Die 93-Jährige widerspricht, sie müsse die Geräte stets im Ohr, um Anweisungen zu verstehen.

Es war eine Routine-Operation, der sich die Seniorin (93) schon viele Male unterzogen hat. Medizinisch ging alles gut. Doch nach dem Eingriff im August 2012 vermisste sie ihr linkes Hörgerät. Sie glaubt, dass es während der Narkose verloren ging. Ihr Sohn verklagte das Krankenhaus auf 2300 Euro Schadenersatz. Gestern trafen sich die Parteien vor dem Amtsgericht.

Das Krankenhaus wehrt sich gegen die Ansprüche. Die Patientin habe die Hörgeräte vor der Operation selbst aus dem Ohr genommen. Daher sei sie auch selbst verantwortlich für den Verlust.

Schmuck und Brille müssen zurückbleiben

Der Sohn, an den die alte Dame ihre Ansprüche abgetreten hat, berichtete gestern, seine Mutter habe ihn nach der Operation angerufen: Sie höre links nichts mehr. Die Hörgeräte seien ganz neu gewesen, seine Mutter habe sie erst vier Wochen vor der OP zum Testen bekommen. Er habe ihr daher ihre alten Geräte vorbeibringen können.

Die Seniorin erklärte, sie werde zwar vor jeder Operation nach Schmuck, Zahnersatz und Brille gefragt. Das müsse sie alles ablegen. Aber nie habe jemand nach den Hörgeräten gefragt. „Sonst könnte ich ja auch die Anweisungen der Ärzte nicht hören.“

Arzt sagte zu Gunsten der Seniorin aus

Der Richter wollte das prüfen und bat sie, die Hörgeräte herauszunehmen. Als sie ohne Hörhilfen vor ihm stand, fragte er, ob sie ihn nun noch höre. „Ich verstehe Sie jetzt gar nicht“, antwortete sie, offensichtlich, ohne ihn gehört zu haben.

Ein Arzt des Krankenhauses bestätigte, dass Patienten bei Narkosen üblicherweise ihre Hörgeräte im Ohr behalten, um den Anästhesisten zu verstehen.

Das Gericht will am 3. Juni noch weitere Zeugen hören.