Monheim. . Ein 65-Jähriger, der mit einem Messer attackiert wird, sich aber zu wehren weiß. Und danach eine Vierjährige im Würgegriff eines 42 Jahre alten Mannes, der als still und friedlich galt, bis er am vergangenen Freitag Augenzeugen zufolge völlig ausrastete. Nachbarschaftsdrama in Monheim.

Pure Angst ging am vergangenen Freitag um in einem Mehrfamilienhaus an der Niederstraße. Ein 42 Jahre alter Mann griff zunächst einen 65-Jährigen Hausbewohner an. Als der sich wehrte, versuchte der offenbar völlig ausgerastete Mann, ein vierjähriges Mädchen zu würgen. Bei der Festnahme biss er einer Polizeibeamtin kräftig in die Hand.

Mit bloßen Händen gewürgt

Soweit die vergleichsweise nüchterne Zusammenfassung des Polizeiberichtes. Augenzeugen erzählten von ihrem Entsetzen, als der 42-Jährige am frühen Nachmittag durchdrehte. Mit bloßen Händen versuchte er, sein erstes Opfer – den 65-Jährigen – zu würgen. Als das aus Sicht des Angreifers misslang, zog dieser ein Messer. Auch das vergebens. Denn der angegriffene Senior sei erprobt in diversen Kampftechniken, teilte die Polizei mit. Der Mann wusste sich seiner Haut ganz offenbar zu erwehren.

Für den 42-Jährigen Angreifer war dies das verhängnisvolle Signal, sich einem tatsächlich unterlegenen Menschen zuzuwenden. Er legte seine Hände um den Hals des vierjährigen Mädchens. Aus diesem Würgegriff konnte die Mutter das Mädchen nur mit der Hilfe eines Zeugen entwinden. Das Kind erlitt einen tiefen Schock und einige Verletzungen, die anschließend behandelt werden mussten.

Mittlerweile war die Polizei in dem Wohnhaus eingetroffen. Noch am Tatort konnte der Angreifer vorläufig festgenommen werden. Auch dabei tobte er regelrecht und biss einer Polizistin in die Hand.

Mit dem Abführen des Täters war die unmittelbare Gefahr gebannt. Beamte aus Mettmann und der unterstützenden Düsseldorfer Kriminalpolizei grübeln jedoch immer noch über die Motive des Mannes für seinen Ausraster. Nachbarn beschrieben ihn als bisher friedlich und zurückhaltend. Aufklären müssen Ermittler und Gutachter, ob eine Alkoholabhängigkeit samt Entzugserscheinungen bei der Tat eine Rolle gespielt haben.

Der Düsseldorfer Staatsanwalt Martin Stücker ließ den Angreifer noch am Wochenende dem Haftrichter vorführen. Der erließ einen Unterbringungsbefehl wegen versuchten Totschlags in zwei Fällen. Ein Gutachter sorgte dafür, dass der Beschuldigte in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wurde.