Düsseldorf. .

Eine Weile gehörte sie zum Arztbesuch: die Praxisgebühr. Patienten mussten beim ersten Arztbesuch im Quartal zehn Euro zahlen. Die Mitarbeiterin (46) eines Mediziners soll das Geld eingesteckt haben. Jetzt steht sie wegen Unterschlagung vor dem Amtsgericht.

Die Anklage wirft der Kauffrau vor, im Jahr 2010 in 849 Fällen die Praxisgebühr für sich verwendet zu haben. Die 46-Jährige saß in der Arztpraxis an der Rezeption, war für die Organisation des Betriebs und den Empfang der Patienten zuständig. Zu den Vorwürfen sagte sie: „Ich war das nicht! Ich war gar nicht immer am Empfang.“ Damals sei ihr erwachsener Sohn sehr krank gewesen, sie habe häufig gefehlt. Der Arzt machte keinen Hehl aus seiner Enttäuschung: „Wir hatten eigentlich ein gutes Verhältnis“, erinnerte er sich an frühere Zeiten. Jetzt würdigte er sie keines Blickes.

Wie das mit der Praxisgebühr lief, wusste er aber nicht: „Ich hatte keinerlei Einsicht.“ Die Angeklagte erklärte, dass sie im Computer festgestellte, ob Patienten die zehn Euro bereits gezahlt hatten. Wenn nicht, habe sie sie verlangt, die Zahlung im Computer vermerkt und das Geld in einer Schublade gesammelt. Wer mit einer Überweisung kam, musste auch nichts zahlen. Auch das sei im Computer festgehalten worden.

Abends habe sie das gesammelte Geld mit der Computerliste abgeglichen. Die Scheine bekam der Arzt. Die entsprechende Summe wurde ihm bei der Abrechnung mit den Krankenkassen abgezogen.

Misstrauisch war man in der Praxis geworden, als öfter Patienten eine Überweisung wollten, sie laut Computer aber bereits mit einer Überweisung in die Praxis gekommen waren. Einige konnten sogar noch eine Quittung zeigen, nach der sie in der Praxis zehn Euro bezahlt hatten. An solche Vorfälle erinnerten sich Kolleginnen, konnten auch Namen nennen. Das Gericht will diese Patienten jetzt als Zeugen hören. Der Prozess wird fortgesetzt.