Düsseldorf. . Staubsauger-Hersteller Dyson klagt vor dem Düsseldorfer Landgericht gegen den Konkurrenten Bosch, wirft ihm vor, er werbe mit einem hocheffizienten Luftfilter, der aber die entsprechende DIN-Norm nicht erfülle. Vor einem halben Jahr war Dyson im Streit um einen Bosch-Werbespot mit einem Tiger unterlegen gewesen.
Der Kampf der Hersteller beutelloser Staubsauger geht weiter: Nachdem sich der britische Herstellter Dyson und Bosch zunächst um einen Werbefilm mit einem Tiger und die Saugfähigkeit der Reinigungsgeräte stritten, ist jetzt der Luft-Filter das Thema. Einer der vielen Prozesse am Düsseldorfer Landgericht um unlauteren Wettbewerb.
Vor einem halben Jahr testete eine andere Kammer des Gerichts im Saal den angegriffenen Bosch-Sauger und saugte Blätter der Zimmerpflanze Ficus benjamina auf. Denn das sollte der Sauger laut Werbespot mühelos können – neben einem schlafenden Tiger. Dass der Tiger nur Satire sei, darüber waren sich die Parteien einig. Doch das Blättersaugen hielt Dyson für eine unlautere Übertreibung, wollte den Teil des Spots verbieten lassen. Doch das Gericht befand: Die Blätter werden aufgesaugt, die Realität sei nah genug am Spot, es gab kein Verbot.
Jetzt greift Dyson erneut die Werbung für den Bosch-Sauger an, moniert den Hinweis auf den Luftfilter mit hoher Absorptionsleistung. Der Filter erfülle aber nicht die entsprechende DIN-Norm, so der Vorwurf. 250 000 Euro Streitwert hat der Prozess. Das Gericht ließ in der Verhandlung erkennen, dass es der Argumentation der Kläger folgt: „Der Verbraucher erwartet, dass die Vorgaben erreicht werden“, sagte der Richter. Besonders Allergiker seien bei diesem Thema informiert. Sie würden erwarten, dass entsprechende Tests durchgeführt worden seien. Das Gericht verkündete voraussichtlich Ende Mai sein Urteil.