Düsseldorf. . Die Ärzte- und Apothekerbank mit Sitz in Düsseldorf hat ihre Klage gegen fünf ehemalige Vorstände verloren. Das Geldinstitut hatte die Banker für den Totalverlust von zwei Wertpapier-Paketen verantwortlich gemacht, wollte 66 Millionen Euro Schadenersatz.
Niederlage für die Ärzte- und Apothekerbank: Ihre Schadenersatzklage von über 66 Millionen Euro gegen fünf ehemalige Vorstände scheiterte. Stattdessen muss die Bank an drei der Beklagten insgesamt 2,6 Millionen Euro zahlen.
Die Hausbank für Heilberufe mit Hauptsitz in Lörick warf den fünf Ex-Vorständen vor, sie hätten die Risiken von zwei Geldanlagen nicht sorgfältig genug geprüft, obwohl sich bereits die Finanzmarktkrise abzeichnete. Damit hätten sie gegen das in der Satzung der Bank verankerte Spekulationsverbot verstoßen.
Der Vorstand der Bank hatte 2007 zwei Wertpapier-Pakete für insgesamt 66 Millionen Euro gekauft und damit jeweils Totalverluste erlitten. Die Bank brauchte die Hilfe des Bundesverbands der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken. 2011 verklagte ein neuer Vorstand seine Vorgänger.
Die wehrten sich und verwiesen auf ihren unternehmerischen Spielraum. Risiken seien für das Bankgeschäft charakteristisch. Die Verluste durch die Finanzmarktkrise hätten sie nicht vorhersehen können.
Darin gab ihnen das Landgericht jetzt wie schon angekündigt Recht. Die Vorstände hätten ihre Entscheidungsgrundlagen sorgfältig ermittelt und das Für und Wider mit der gebotenen Sorgfalt abgewogen. Das Fehlschlagen der Anlage beruhe auf den Auswirkungen der Finanzmarktkrise. Ein derart massiver Preisverfall bei den bis dahin mit dem höchsten Rating ausgestatteten Anlagen sei auch bei sorgfältigster Prüfung nicht zu erwarten gewesen.
Drei der Ex-Vorstände hatten in einer Widerklage von der Bank Abfindungen, Ruhegeld, Boni und Versorgungsleistungen in Höhe von 2,6 Millionen Euro eingefordert. Die sprach ihnen das Gericht in voller Höhe zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.