Düsseldorf. . Ein Kioskmitarbeiter (35) stand vor dem Düseldorfer Amtsgericht, weil er die Polizei alarmiert haben soll, obwohl er den harmlosen Inhalt des Koffers kannte. Der Kampfmittelräumdienst der Polizei fand in dem Gepäckstück Zeitungen und ein Batterieladegerät.

Der 45-Jährige wollte dem Kioskmitarbeiter (35) eine Freude machen – doch das ging gründlich schief: Sein Geschenk verursachte einen Bombenalarm. Und der Kioskmitarbeiter stand gestern wegen falscher Verdächtigung vor dem Amtsgericht. Er soll der Polizei eine Bombe gemeldet haben, obwohl er wusste, dass der Koffer harmlos war.

Das stritt er ab. Er habe gerade eine Kundin bedient, als ein Stammkunde (45) einen Koffer in den Kiosk brachte, etwas unverständliches sagte und verschwand. Nachdem er die Kundin fertig bedient hatte, habe er den Koffer vor die Kiosktür gestellt.

Das Umfeld wurde gesperrt

„Ich wusste nicht was ich tun sollte“, so der Angeklagte. Er habe die Polizei angerufen und gefragt. Die Beamten, die zwanzig Minuten später kamen, sagten, dass sie den Koffer nicht für eine Bombe halten, aber die Zentrale informieren müssten. Dann rollte die Bombenroutine an: Das Gebiet wurde gesperrt, der Kampfmittelräumdienst rückte an.

Der fand in dem Koffer Zeitungen und ein Batterieladegerät. Das sei doch klar gewesen, hatte dann die Kundin (68) gesagt, die der Angeklagte vorher bedient hatte. Sie hätten doch gemeinsam in den Koffer gesehen. Das bestätigte sie als Zeugin: „Er trug den Koffer raus, machte ihn auf. Ich habe im Vorbeigehen mit hineingesehen. Da waren Zeitungen und ein graues Kästchen“ Der Angeklagte bestritt das: „Ich habe den Koffer nicht aufgemacht. Vielleicht war sie es.“ Die 68-Jährige habe noch länger vor der Tür gestanden. Das bestätigten zwei weitere Zeugen.

„So lieb salutiert“

Ein Rätsel löste sich in der Verhandlung: Der psychisch kranke Stammkunde erklärte, was der Koffer sollte. Er sei Militärfan, habe dem 35-Jährigen eine Freude machen wollen. „Er hat immer so lieb salutiert“. Deshalb habe er Dinge aus seiner Wohnung in Zeitungspapier gewickelt in den Koffer gepackt und in den Kiosk gebracht. Damit sich der 35-Jährige nicht zu einem Gegengeschenk verpflichtet fühlte, sei er schnell wieder gegangen.

Nicht geklärt werden konnte, ob die Zeugin oder der Angeklagte die Wahrheit sagten. „Ein klassischer Fall von Aussage gegen Aussage“, so der Richter. Er habe jedenfalls Zweifel an der Schuld des Angeklagten und sehe kein Motiv. Denn durch die Sperrung habe er sich und der Kioskbesitzerin ja noch geschadet. Der Richter sprach den 35-Jährigen frei.