Düsseldorf. Für die Vergewaltigung einer 64-jährigen Frau in Düsseldorf muss ein 15-Jähriger viereinhalb Jahre hinter Gitter. Strafmildernd wertete das Gericht unter anderem das Geständnis des Täters. Schwer wog dagegen die Brutalität der Tat. Der Jugendliche war im Wald über sein Opfer hergefallen.

Zu viereinhalb Jahren Jugendstrafe hat das Landgericht am Montag den 15-Jährigen verurteilt, der im Oktober im Grafenberger Wald eine Walkerin (64) überfallen und vergewaltigt hat.

Die Frau war auf ihrer morgendlichen Sport-Strecke auf dem Bismarckweg unterwegs, als der Jugendliche sie ansprach, sie würgte und ins Gebüsch zog. Mit der Drohung, sie zu erschlagen oder zu erstechen, versetzte er sie in Todesangst. Dann vergewaltigte er sie und zwang sie zu sexuellen Handlungen.

Passanten setzten dem ein Ende. Der 15-Jährige floh, ein Reiter verfolgte ihn, bis der Jugendliche durch einen Teich watete. Dank der Beschreibung des Reiters konnte die Polizei den Jungen wenig später festnehmen. Die 64-Jährige hatte unter anderem einen Jochbeinbruch, eine Schädelprellung, zahlreiche Schürfwunden und stand unter Schock. Sie kam in ein Krankenhaus.

Alle Vorwürfe eingeräumt

Im Prozess, der unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wurde, hat der 15-Jährige alle Vorwürfe eingeräumt, sagte, das sei der größte Fehler seines Lebens gewesen. Das Reden über Details fiel ihm schwer. Er ist mit seiner Mutter aus Südosteuropa nach Deutschland gekommen. Da sie psychisch krank war, habe sie sich wenig um ihn gekümmert. Später habe sie einen neuen Lebensgefährten gehabt, der ihn und die Mutter schlug. Einmal seien sie in ein Frauenhaus geflüchtet.

Er sei viel allein gewesen, habe meist am Computer gespielt und aus Frust zu viel gegessen. Zudem sei er frühzeitig an Pornografie gelangt, auch gewalttätige Darstellungen.

Dies alles wertete das Gericht zu Gunsten des Angeklagten, der bisher nur wegen eines Diebstahls aufgefallen ist. Positiv wirkte sich auch aus, dass er zu einer Therapie bereit ist. Strafverschärfend wirkten die Brutalität seines Vorgehens und die Folgen für das Opfer, das bis heute traumatisiert ist.

Der 15-Jährige hörte aufmerksam zu, nahm das Urteil ohne erkennbare Regung auf. Der Vorsitzende Richter betonte, das Gericht habe sich die Entscheidung nicht leicht gemacht. Es wünsche ihm, dass er noch etwas aus seinem Leben mache. Er sei noch jung, müsse sich aber unbedingt in Behandlung begeben.