Düsseldorf. .

Ein Geständnis und der folgende Antrag auf Haftentlassung sorgten gestern für heftige Verbalattacken im Rotlichtprozess. Die Verteidiger griffen die Staatsanwaltschaft an und machten sich gegenseitig Vorwürfe.

Seit Juli 2013 wird vor dem Landgericht verhandelt: Bordellchef Thomas M. und sieben Mitarbeiter sollen Kunden betäubt und ausgeplündert haben. Bisher schwiegen die Angeklagten, gestern äußerte sich Monder T. (30) Betriebsleiter des Erotikhotels LaViva. Er gab zu, im Hotel Kokain verkauft zu haben. Zu weiteren Vorwürfen sagte er nichts.

Sein Rechtsanwalt Philipp Thiée erklärte für ihn, als Koch sei das Aufputschen mit Kokain für ihn „alltäglich“ gewesen. Er habe die Droge auf Nachfrage auch an Prostituierte und Kunden verkauft. Das hatte er schon in einem ersten Prozess zugegeben. Das Verfahren wurde ausgesetzt und dann mit dem aktuellen Verfahren verbunden. Dies habe zu Verzögerungen geführt, so Thiée. Ebenso die „unzureichenden und oberflächlichen“ Ermittlungen, die das Gericht nacharbeiten müsse. Daher seien eineinhalb Jahre U-Haft nicht verhältnismäßig. Staatsanwalt Großbach war einverstanden, Monder T. von der Haft zu verschonen.

Bisher haben sich die Verteidiger den Anträgen einzelner meist angeschlossen. Diesmal nicht: Johannes Daners, Verteidiger von Thomas M., warf Monder T. vor, mit dem Geständnis einen Dritten als Dealer zu „denunzieren“. Dann griff er den Staatsanwalt an: Das Geständnis sei nicht neu. Hinter seiner Zustimmung zur Entlassung stecke wohl eine Absprache, die aber hätte er veröffentlichen müssen. Die Freilassung sei Monder T. „von Herzen gegönnt“, aber sie stehe auch anderen zu, etwa Thomas M.

Benedikt Pauka, auch M.s Anwalt, fragte, ob das Verhalten des Staatsanwalts eine Reaktion auf die „derzeitige Situation“ sei, „wo die gesamte Anklage zusammenbricht“. Das vermutete auch Anwalt Abdou Gabbar: Die Staatsanwaltschaft habe wohl eine „Schubumkehr eingeleitet“, da sie erkannt habe, „dass wir es mit Koksern, Alkoholikern und Stammfreiern zu tun haben“. Die Anklage sei „unterirdisch“. Großbach betonte, es habe keine Absprache gegeben. Und verwies auf Beweise, die noch kommen.

Rüdiger Böhm, ebenfalls Anwalt von Monder T., wies zurück, dass sein Mandant andere verrate. Und erklärte, Aufgabe von Anwälten sei es, ihren Mandanten zu helfen, nicht „wie Lemminge hinter einer Pfeife herzurennen“ bis zum Abgrund. Offenbar sind sich die Verteidiger nicht mehr einig über ihre Strategie.

Wann das Gericht über den Haftbefehl entscheidet, ist noch offen.