Düsseldorf. Ein junger Mann kündigt via Facebook an, eine Blutspur zu ziehen. Fotos zeigen ihn mit einem Samurai-Schwert. Jetzt hatte die Sache ein Nachspiel vor dem Amtsgericht in Düsseldorf. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen Störung des öffentlichen Friedens angeklagt.

Den Frust darüber, einer Freundin nicht helfen zu können, ließ er bei Facebook freien Lauf. Drohte mit einer Bluttat. Seine Eltern meldeten die dramatische Äußerung der Polizei. Am Mittwoch stand der 25-Jährige wegen Störung des öffentliches Friedens in Düsseldorf vor dem Amtsgericht.

„Warum sind Mädchen immer so verdammt dumm? Es macht mich so wütend, ich will mein Schwert ergreifen und eine Blutspur auf meinem Pfad hinterlasse, wo immer ich hingehe“, hatte der junge Mann im Februar 2012 im Internetportal Facebook geschrieben. Auf seinem Profil gab es auch Bilder von ihm mit einem Schwert.

Das gab er jetzt vor Gericht auch zu. „Ich hatte mich geärgert über die Freundin, die ich über Facebook kannte“, erklärte er. Sie habe sich hässlich gefühlt - „wohl durch Mobbing“. Er habe ihr das ausreden wollen, „aber ich stieß auf Granit. Total unüberlegt habe ich dann diesen Mist gepostet.“ Was er damit anrichtete, sei ihm nicht klar gewesen: „Ich wollte wohl einfach Aufmerksamkeit erregen.“ Der Richter hielt ihm vor, dass die Behörden solchen Drohungen nachgehen müsse, denn manchmal würden sie wahr gemacht. „Zumal bei Ihnen die Drogen-Vorgeschichte bekannt war.“

Drogenabhängiger Angeklagter ist voll schuldfähig

Der Angeklagte hat schon als Teenie mit dem Kiffen begonnen, nahm als 15-Jähriger Ecstasy, ab 18 Kokain. Mit 22 versuchte er einen ersten Absprung von den Drogen, wurde aber rückfällig. In die Zeit fiel auch die unbedachte Äußerung. Anfang 2013 machte er einen „radikalen Bruch“, ging selbst zu einer Hilfsorganisation.

Derzeit lebt er in einer Therapieeinrichtung im Sauerland. Ein Betreuer bestätigte, dass er auf einem guten Weg sei. Zur Tatzeit hatte der 25-Jährige einem Gutachter zufolge nicht unter Drogen gestanden. Ein Psychiater stufte ihn als voll schuldfähig ein.

Das Gericht stellte das Verfahren gegen 100 Arbeitsstunden ein. Die darf er in seiner Therapie-Einrichtung ableisten. Auf diese Weise hatte er auch schon seine Strafe für den unerlaubten Besitz des Schwerts abgearbeitet.