Düsseldorf. .

Die Gäste kannten den Nachbarn schon: „Da isser ja wieder“, habe er noch gedacht, dann seien die Eier geflogen gekommen, erinnerte sich gestern ein Zeuge (30) vor dem Amtsgericht. Dort klagt sein damaliger Gastgeber gegen den mutmaßlichen Eierwerfer und verlangt rund 800 Euro Schadenersatz für Reinigungskosten.

Mit sechs Leuten hatten sie an einem Augustabend 2012 auf dem rückwärtigen Balkon des Hauses an der Roßstraße Geburtstag gefeiert. Gegen 22 Uhr war der Nachbar vom Haus gegenüber auf seinem Balkon aufgetaucht, hatte sich über den Lärm beschwert. Dann soll er seinen Ärger mit fünf bis acht rohen Eiern ausgetobt haben.

Die landeten auf der Kleidung der Gäste, flogen durch die Balkontür und landeten auf der Ladestation eines iPhones, verzierten sogar das Album mit den Hochzeitsfotos mit Glibber. Ein Jahr zuvor soll der Beklagte Wasserbomben auf die Geburtstagsgesellschaft geworfen haben. „Das war der gleiche Mann“, ist sich der Zeuge sicher.

Von den Eierwürfen ein Jahr später hatte auch der Mieter (31) der Wohnung eine Etage tiefer etwas. Er fand am nächsten Morgen „eine mordsmäßige Schweinerei“ auf seinem Balkon: Die Balkontür, ein Gartenstuhl und die Fassade seien „besudelt“ gewesen. Zwei Stunden habe er putzen müssen. Ebenso der eigentlich gemeinte Gastgeber. Der ließ zudem im Auftrag des Besitzers die Fassade übertünchen.

Der Beklagte gibt zwar zu, über den Lärm geschimpft zu haben. Mit der Eier-Attacke habe er aber nichts zu tun. Er habe an dem Abend selbst Gäste gehabt. Die berichteten von dem „Männer-Abend“ mit Pizza. Ihr Gastgeber habe zwar die Feiernden angemeckert: „Er wollte denen halt einen Spruch reindrücken“, aber „einen Eierwurf habe ich definitiv nicht mitbekommen“, beteuerte einer seiner Gäste.

Das Gericht will am 16. Januar sein Urteil verkünden.