„Das war grausam, sogar sehr grausam“, hielt der Vorsitzende Richter Jörg Schmidt dem Angeklagten Taoufik S. vor. „Das sind Schmerzen, das kann man sich kaum vorstellen!“ Der 36-Jährige hatte seine Freundin (28) stundenlang auf brutalste Art gequält. Die schlimmste Gräueltat darunter: Er übergoss sie drei Mal mit siedend heißem Öl.

Das Landgericht verurteilte Taoufik S. gestern zu sieben Jahren und neun Monaten Haft wegen besonders schwerer Vergewaltigung und besonders schwerer Körperverletzung. Weil er an Depressionen leidet, ging das Gericht von verminderter Schuldfähigkeit aus und wies ihn daher zugleich in eine psychiatrische Klinik ein.

Die 28-Jährige hatte erst ausgesagt, als der Angeklagte für ihre Aussage von der Verhandlung ausgeschlossen wurde. Dann berichtete sie, wie er sie fesselte und knebelte, auf eine Matratze warf und dort über Stunden quälte: Er stach mit einem Messer auf sie ein, biss sie, schlug sie mit einem Kabel. Dann ging er in die Küche, erhitzte Öl bis zum Sieden und goss den Topf über sie aus. Das wiederholte er noch zwei Mal.

Danach vergewaltigte er sie mit einem Messer und einem Besenstiel, würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit, weckte sie wieder auf, um das Würgen zu wiederholen. Danach ließ er sie wohl eine Weile einfach liegen, bis er am nächsten Tag die Feuerwehr rief - was ihr das Leben rettete.

47 Prozent ihrer Haut waren verbrannt. Sie lag 18 Tage im Koma. Dass sie überlebte, habe sie nur ihrer Jugend zu verdanken, hatte ein Gutachter erklärt. Sie wird noch lange einen Kompressionsanzug gegen Narbenbildung tragen müssen.

Er habe bestrafen wollen, hatte der Angeklagte erklärt. Details der Tat könne er nicht schildern. Aber er müsse es ja gewesen sein, „es war ja kein Dritter da.“ Er sei zornig gewesen, weil sie mit anderen Männern angebandelt habe.

Schon einmal hatte er sie brutal angegriffen, dabei ihr Gesicht auf einen Grill gepresst. Er bekam dafür zwei Jahre auf Bewährung, sie verzieh ihm, wollte ihn heiraten. Jetzt ist sie fertig mit ihm. Mit seiner Familie wohl noch nicht. Am ersten Prozesstag traf sie seine Mutter und Schwester. Nach Ansicht von Staatsanwalt Matthias Ridder änderte sie deshalb auch später ihre Aussage: Erst ließ sie erkennen, dass sie nicht an seine Depression glaubte. In ihrer zweiten Aussage schilderte sie doch deutliche Symptome. Ridder hielt den Angeklagten für voll schuldfähig. Sein Antrag lautete dreizehn Jahre Haft für die sadistische Tat, die „kaum noch steigerbar“ sei. Und selbst bei verminderter Schuldfähigkeit hielt er noch zehn Jahre für angemessen.

Nach dem Urteil kommt Taoufik S. nun in die Psychiatrie. Dort bleibt er, bis er als geheilt gilt. Entlassen werden kann er frühestens nach zwei Dritteln der vorgesehenen Haft. Zudem wird er noch zwei Jahre für die erste Tat absitzen müssen.