Er war wegen Mordes angeklagt und musste mit einer langen Haft rechnen. Doch das Landgericht sprach Dennis K. (19) gestern vom Vorwurf des Mordes an dem Rentner Anton R. (56) frei. Für einen Tankstellenraub wurde er zu 21 Monaten auf Bewährung verurteilt. Er durfte das Gericht als freier Mann verlassen.

Anton R. war am 24. Februar erstochen in seiner Laube in der Kleingartenanlage Königsbusch in Gerresheim gefunden worden. Durch Fingerabdrücke kam die Polizei Dennis K. auf die Spur, nahm ihn am 1. März fest. Seine Aussage bei der Polizei klang wenig glaubhaft: Er habe Anton R. am 31. Januar in seine Laube begleitet. Dort sollte es zu sexuellen Handlungen kommen, aber Anton R. habe ihn plötzlich weggeschickt – er erwarte Besuch. Zeugen hatten die beiden am Abend gesehen.

Dennis K. wurde wegen Mordes angeklagt: Er habe den Rentner heimtückisch angegriffen und getötet, um ihn bestehlen zu können. Zudem wurden ihm zwei Raubüberfälle vorgeworfen. Im Prozess räumte er einen Überfall ein. Die anderen Taten habe er nicht begangen.

Das Gericht prüfte ausführlich alle Indizien. Problematisch war der Todeszeitpunkt von Anton R. Wegen der Winterwitterung war sein Körper quasi tiefgefroren, es fehlten die sonst üblichen Veränderungsprozesse. Der Todeszeitpunkt kann in einem Zeitraum von drei Wochen liegen. Damit war die Nacht auf den 1. Februar nicht zwingend die Todesnacht. Auch die Analyse des Mageninhalts brachte kein eindeutiges Ergebnis. Vor diesem Hintergrund bekamen die Aussagen zweier Zeugen Gewicht: Sie gaben an, Anton R. am 6. beziehungsweise 21. Februar lebend gesehen zu haben.

Vieles spreche dafür, dass Dennis K. Anton R. am 31. Januar in seine Laube begleitet hat, so der Vorsitzende Richter Werner Arendes. „Wenn sicher feststellbar wäre, dass damals das Opfer gestorben ist, spräche alles für Dennis K. als Täter.“ Doch nach den Zeugenaussagen blieben Zweifel, Dennis K. müsse freigesprochen werden. So hatte bereits Staatsanwalt Ridder plädiert.

Auch ein Supermarktüberfall war Dennis K. nicht zu beweisen.Für den Tankstellenüberfall, bei dem er die Kassiererin mit einer Spielzeugpistole bedroht hatte, erhielt er die Bewährungsstrafe. Er bekommt einen Bewährungshelfer, muss eine Drogentherapie machen und Arbeit suchen.

Die Akte Anton R. wird nicht geschlossen. „Mord verjährt nicht“, betonte Ridder auf Nachfrage. Neuen Hinweisen werde man nachgehen. Derzeit gebe es aber keinen Ansatzpunkt für weitere Ermittlungen.