Düsseldorf. . Nachdem ein mysteriöser Koffer am Düsseldorfer Flughafen für eine Total-Evakuierung des Gebäudes gesorgt hat, stocken die Ermittlungen. Die Staatsanwaltschaft hat die Veröffentlichung von Bildern einer Überwachungskamera beantragt, ein Gericht hat das Zeigen der Videos aber untersagt.

Der spektakuläre Fall des mysteriösen Kofferfundes, der am 24. September eine mehrstündige Sperrung des Düsseldorfer Flughafens ausgelöst hatte, wird wohl nie aufgeklärt werden.

Die Staatsanwaltschaft ist am Mittwoch beim Amtsgericht mit ihrem Antrag für eine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Besitzer des Koffers gescheitert.

Zwar verfügt die Polizei nach der Auswertung der Videoaufzeichnungen im Flughafen über Fotos von einer Person mit dem auffälligen Big-Ben-Koffer, auf dem das Wahrzeichen Londons und ein roter Doppeldeckerbus abgebildet waren. Aber die Aufnahmen des Mannes oder der Frau dürfen nicht für die Öffentlichkeitsfahndung verwendet werden, weil es nach Auffassung des Gerichts keine Hinweise auf eine „erhebliche Straftat“ gibt.

Sprengstoff-Spezialisten hatten den Koffer durchleuchtet

Wie berichtet, löste der herrenlose Koffer vor acht Tagen einen Großeinsatz aus. Als Sprengstoff-Spezialisten der Bundespolizei von außen den Koffer durchleuchteten, ergab die Röntgen-Analyse, dass sich darin möglicherweise Sprengstoff mit Kabel und Zünder befinden könnte.

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Die Bundespolizei hatte keine andere Wahl. Sie musste auf Nummer sicher gehen, eine Sperrzone einrichten und den gesamten Airport räumen, um Gefahr für Leib und Leben auszuschließen. Die Folge war, dass 140 Flüge gestrichen wurden und tausende Passagiere davon betroffen waren. Die durch die Ausfälle bei den Airlines und dem Flughafen entstandenen Schäden könnten in die Hunderttausende gehen.

Schnelltest deutete auf Spuren von Amphetaminen hin

Wie sich nun herausstellte, war der mit einer Wasserkanone aufgesprengte Koffer völlig harmlos gewesen. Der Inhalt bestand aus drei Päckchen Pulver mit einem Gesamtgewicht von immerhin neun Kilo, einem Handy-Ladekabel und Tüchern. Ein Schnelltest deutete zwar auf Spuren von Amphetaminen hin, doch das endgültige Ergebnis der Experten im Labor des Landeskriminalamtes ergab schließlich: der Koffer war mit ganz normalen Backzutaten gefüllt: Zimt, Speisestärke und Mehl.

Trotzdem ergaben sich für die Staatsanwaltschaft ausreichende Hinweise auf einen „missglückten Drogendeal“. Doch die waren dem Richter zu vage.

Möglicherweise wurden neue Schmuggelwege getestet

Dabei könnte durchaus etwa mit vorgetäuschten Drogen gedealt worden sein. Möglich ist auch, dass neue Schmuggelwege am Düsseldorfer Flughafen getestet wurden. Denn seitdem am Amsterdamer Airport Schiphol die Kontrollen verstärkt wurden, weichen die einen oder anderen Kokain-Kuriere nach Düsseldorf aus. Aber das sind nur Spekulationen.

Selbst für die Annahme, dass der Kofferbesitzer mit Absicht ein Chaos am Flughafen auslösen wollte, fehlen konkrete Anhaltspunkte. So sei es nach Auffassung des Gerichtes „kein Einzelfall“, dass Gepäckstücke in Flughäfen stehen gelassen werden. Dies geschehe beispielsweise bei Inhalten von „geringem Wert“, um die Gebühren für Übergepäck zu sparen. Das Zurücklassen von Koffern selbst ist nicht strafbar.