Düsseldorf. . Der 72-jährige Rentner aus Düsseldorf, der seine schwer kranke Ehefrau erstickt hatte, muss ins Gefängnis. Vor dem Landgericht wurde der Mann zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Nach der Tat hatte der Angeklagte versucht, sich selbst umzubringen, was ihm aber nicht gelang.

Zwei Jahre und neun Monate Haft. Diese Strafe hat gestern das Landgericht für den 71-Jährigen verhängt, der seine Ehefrau nach langer Pflegezeit getötet hat. „Wir haben es uns nicht leicht gemacht“, betonte der Vorsitzende Richter Rainer Drees.

Mit einem Griff, den er bei der Grenzpolizei der DDR lernte, hatte der Angeklagte vor einem Jahr seine Frau erwürgt. Anschließend wollte er sich auch umbringen, doch das misslang. Er rief selbst die Polizei.

Vorangegangen waren Jahre, in der die Pflege seiner Frau immer belastender wurde. Unter anderem durch jahrelanges Trinken verlor sie nach und nach zahlreiche Fähigkeiten, konnte sich nicht mehr waschen, nicht mehr anziehen, am Ende nicht mehr sprechen. Belastend für ihn: Sie schlief am Tag und blieb nachts wach. Er hatte ständig Angst, dass sie hinfiel und sich verletzte.

Schon in guten Zeiten war sie ungern zum Arzt gegangen, hatte später fremde Pflege oder gar ein Heim abgelehnt. „Wie ein Tunnel, der immer enger wird“, beschrieb der 71-Jährige die Situation für sich. Er hat seine Frau sehr geliebt, wollte sie nicht allein lassen. Irgendwann habe er nach einer Möglichkeit der „Erlösung“ für sie und für sich gesucht. Und ihren gemeinsamen Tod geplant.

In seiner letzten Äußerung vor Gericht betonte er: „Ich habe großes Unrecht getan. Ich hätte das niemals tun dürfen.“ Er bitte um Verzeihung. Seine Tochter, die ihn zum Prozess begleitete, hat berichtet, die Familie habe Verständnis für ihn.

Ein Gutachter beschrieb den Angeklagten als jemanden, der als Kriegs- und Flüchtlingskind gelernt hat, Probleme allein zu lösen und Gefühle mit sich selbst abzumachen. Durch die Überforderung sei er möglicherweise nur eingeschränkt schuldfähig gewesen.

Die Staatsanwältin sah viele Milderungsgründe, verwies auf die extreme Belastung und den Wunsch, seine Frau zu erlösen. Sie forderte drei Jahre und neun Monate Haft.

Der Verteidiger plädierte engagiert für eine Bewährungsstrafe: „Er hat es verdient, nicht ins Gefängnis zu gehen. Da gehört er nicht hin!“ Auch eine Bewährungsstrafe sei eine Strafe.

Das Gericht hielt eine Bewährungsstrafe aber nicht für möglich. Die Tat sei „ein absoluter Grenzfall“, werde als minder schwerer Fall des Totschlags gewertet. „Wir haben uns bemüht, an die untere Grenze des Strafmaßes zu gehen“, erklärte Richter Drees. Sie hätten viel Verständnis für den Angeklagten, aber „ein Menschenleben darf nicht mit zu kleiner Münze gehandelt werden.“

Er machte dem Angeklagten Mut, die Haft könne schon nach der Hälfte zur Bewährung ausgesetzt werden. Vielleicht helfe die Strafe ihm auch, mit allem fertig zu werden.