„Ich möchte mich entschuldigen, dass ich so anstrengend war. Ich hatte sehr viel getrunken.“ Dem Lächeln der 32-Jährigen konnte der Taxifahrer nicht widerstehen: „Entschuldigung angenommen“, erklärte er, ergänzte: „Es ist wirklich nicht immer angenehm.“ So konnte die Fahrt mit der randalierenden Kundin ein gutes Ende nehmen. Sie stand gestern wegen Beleidigung, Körperverletzung und Bestechung vor dem Amtsgericht.
Im Dezember war sie mit Freunden aus gewesen. Man trank Wein, ein Joint ging herum. Beruhigungsmittel hatte sie auch genommen. Denn ihr Vater lag im Sterben, sie hatte versucht, sich abzulenken.
Als sie gegen 5 Uhr morgens mit dem Taxi nach Hause fuhr, gab es Streit über den Preis. Sie beschimpfte den Fahrer als „Arschloch“ und „Scheiß-Ausländer“, ohrfeigte ihn. Der rief die Polizei, die sie dann als „Wichser“ und „Arschprimaten“ beschimpfte. Als sie sie daher mit auf die Wache nahmen, bot sie „100 bis 300 Euro“ an, wenn sie gehen dürfe.
Sie wurde per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen (5200 Euro) verurteilt, legte Einspruch ein, daher landete die Sache vor Gericht. „Die Strafe ist eine besondere Härte für meine Mandantin“, so ihr Anwalt. Sie verliere als Stewardess mit dieser Vorstrafe den Job. Derzeit sei sie krank geschrieben, weil der Tod ihres Vaters sie so mitgenommen habe. Bald wolle sie zu einer größeren Airline wechseln.
Das Gericht bot an, das Verfahren einzustellen, wenn sie sich bei dem Betroffenen entschuldigt und 600 Euro zahlt. Dazu war sie gern bereit. Und erklärte auch den Polizisten: „Ich hatte eine schwere Zeit damals. Sonst bin ich ganz anders.“