Düsseldorf.. Nach zehn Verhandlungstagen im Rotlichtprozess vor dem Düsseldorfer Landgericht stand jetzt der erste Zeuge vor Gericht. Ein Geschäftsmann aus Norddeutschland gibt an, im Bordell an der Rethelstraße betäubt worden zu sein. Anschließend fand er sein Bank-Konto geplündert.

„Ich kann mich an nichts mehr erinnern.“ Mehrmals sagte der Geschäftsmann aus Norddeutschland diesen Satz. Der 45-Jährige war gestern, am elften Verhandlungstag, der erste Zeuge im Rotlichtprozess. Er berichtete, wie er beim Besuch eines der Bordelle an der Rethelstraße einen „Filmriss“ erlitt und sein Konto um 16 000 Euro geplündert wurde.

Seit 1. Juli verhandelt das Landgericht gegen neun Angeklagte. Sie sollen an einer systematischen Abzocke von Bordellkunden beteiligt gewesen sein. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wurden den Freiern Drogen und Alkohol eingeflößt, um sie willenlos zu machen, dann ihre Konten geplündert.

Die Aussage des 45-Jährigen passt dazu. Er war im Januar 2012 mit Geschäftspartnern in der Altstadt gewesen, allein für einen „Absacker“ ins Bordell gegangen. Einen Cuba libre habe er bestellt, danach „habe ich keine Erinnerung mehr“. Bis er am nächsten Vormittag benommen auf einem Sofa des Hauses erwacht sei – „so schlecht habe ich mich noch nie gefühlt“ – umringt von mehreren Personen.

„Ich wurde bedrängt, ich müsste noch was bezahlen.“ Angst habe er gehabt, sich bedroht gefühlt. Und habe daher zugelassen, dass seine Kreditkarte aus dem Hotel geholt wurde. Dann war er mit einem Mann zur Bank gefahren, hatte 5000 Euro abgehoben und ihm sofort übergeben. Das sei der Angeklagte Oguz G. gewesen.

Zurück im Hotel habe ihn ein Kripobeamter angesprochen. Der habe gewusst, dass es in der Nacht zahlreiche Abbuchungen von seinem Konto gab: „Die haben das Bordell überwacht.“ Wie viel Geld er dort gelassen hatte, „war mir nicht gar nicht klar. Das konnte ich nicht glauben“. 16 000 Euro hat ihn die Nacht gekostet. Und zwei Tage habe er gebraucht, „bis ich wieder bei mir war.“

2,25 Promille im Blut

Mittags bei der Polizei hatte man bei ihm 2,25 Promille festgestellt, zudem Kokain. Eine Haarprobe schien zunächst auf längeren Kokainkonsum hinzuweisen. Erst eine zweite Analyse zeigte das Gegenteil. Vielleicht sei sein Haar außen mit Kokain „verschmutzt“ gewesen, habe man ihm erklärt.

Mit der Vernehmung von Zeugen scheint der Prozess, der mit viel Aufmerksamtkeit begann, endlich „richtig“ loszugehen. Erst am dritten Verhandlungstag war die Anklage verlesen worden, davor und danach musste sich das Gericht mit zahlreichen Anträgen der Verteidiger beschäftigen.

Sie verlangten sie eine Verschiebung des Prozesses, warfen dem Vorsitzenden Markus Fuchs mehrfach vor, befangen zu sein. Sie rügten, nicht diese Kammer, sondern eine für Drogendelikte oder für Lebensmittelrecht müsse den Fall behandeln. Das Gericht sollte auch darauf hinwirken, dass eine Staatsanwältin abgelöst wird.

Diese Anträge mussten verlesen werden – manche zig Seiten lang. Andere Anwälte wollten sie mit ihren Mandanten besprechen, wollten Stellungnahmen abgeben, beantragten dazu Unterbrechungen der Sitzung. So gab es an manchen Tagen mehr Pausen als Verhandlung. Über einige Anträge konnte die Kammer selbst entscheiden, über Befangenheitsanträge musste eine andere Kammer befinden. Bisher wurden alle Anträge abgelehnt.

Notfall-Koffer für Richter

„Konfliktverteidigung“ heißt ein solches Vorgehen der Verteidiger. Anwälte und Richter kreuzen dabei die Klingen, zitieren Gesetze, Kommentare und Entscheidungen. Seit den 70er Jahren wird eine solche Strategie immer öfter angewandt. Angeblich gibt es einen „Notfall-Koffer“ mit Tipps für Richter, den der erfahrene Terroristen-Richter Ottmar Breidling zusammengestellt haben soll.

Ist das nun Verschleppungstaktik? Helmut Frister, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Heinrich-Heine-Uni, kennt das Rethelstraßenverfahren nicht. Allgemein sieht er in einem solchen Vorgehen der Verteidiger eher eine verstärkte Wahrnehmung der Rechte von Angeklagten. „Früher galten Befangenheitsanträge als unfein.“ Heute nutze man dieses Recht. Damit habe man auch die mögliche Revision vor Augen: „Will man in der Revision rügen, dass die Richter nicht unbefangen waren, muss schon zu Anfang des Prozesses der Antrag gestellt werden.“ Ähnliches gelte für andere mögliche Fehler der ersten Instanz.

„Aber so etwas ist häufig auch ein Machtspiel“, so Frister. Verteidiger könnten hoffen, die Bereitschaft der Richter zu einer Einigung zu erhöhen, bei der das Gericht für ein Geständnisse bestimmte Strafen in Aussicht stellt.

Im Rethelstraßenprozess war gestern erkennbar, dass die Verteidiger es auch bei den Zeugen genau nehmen. Der 45-Jährige musste sich zahlreiche Fragen stellen lassen. Für den Prozess bedeutet das: Er wird noch dauern.