Düsseldorf. .

Sie stritten sich im Straßenverkehr und auch vor Gericht waren die Fronten erst verhärtet. Im Prozess um einen in der Autotür gequetschten Finger gab es nun ein versöhnliches Ende.

Der Angeklagte (61) erhielt eine Geldstrafe und zahlt seinem verletzten Kontrahenten (40) ein Schmerzensgeld.

Die angeblich langsame Fahrt des 61-Jährigen auf der Kruppstraße hatte den 40-Jährigen in Rage gebracht. Auf seine ungeduldigen Gesten hin hatte der 61-Jährige ihm den Mittelfinger gezeigt. Der 40-Jährige wollte ihn dafür zur Rede zu stellen, kam an dessen Auto, öffnete die Fahrertür. Doch der 61-Jährige wollte nicht diskutieren, schlug die Tür zu und fuhr davon. Leider hatte er aber dabei die Hand des 40-Jährigen erwischt. Die Kuppe des Mittelfingers riss ab, der Ringfinger brach.

Weil die Wunden sich schlimm entzündeten, fürchteten die Ärzte eine Weile um die gesamte Hand des 40-Jährigen. Diese lange belastende Zeit hat ihn traumatisiert. Noch heute hat er Angst vor ganz normalen Türen, ist in Therapie.

Dem Angeklagten wurde Körperverletzung vorgeworfen, zudem Unfallflucht und Beleidigung. Denn nach dem Vorfall sei er weggefahren, ohne sich um den Verletzten zu kümmern. Nachdem die Anwälte miteinander verhandelt haben, konnte jetzt eine Einigung erzielt werden. Der Angeklagte räumte ein, dass er die Tür zugeschlagen hat. Dass er dabei die Hand erwischte, habe er nicht bemerkt. Er entschuldigte sich bei dem 40-Jährigen. Und ist bereit, ihm 5000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen und seine Anwaltskosten zu übernehmen.

Das Gericht urteilte daraufhin milde. Es stellte das Verfahren hinsichtlich Beleidigung und Unfallflucht ein und verhängte für die fahrlässige Körperverletzung eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 40 Euro, mit denen der Angeklagte auch nicht als vorbestraft gilt.