Düsseldorf. .

Einen unappetitlichen Nachbarschaftsstreit muss demnächst das Amtsgericht behandeln: Der Kläger verlangt Schadenersatz für ein Bombardement mit rohen Eiern. Die soll der Nachbar aus Ärger über Lärm von der anderen Seite des Hofs auf seinen Balkon geworfen haben.

Nach Angaben des Klägers feierten er und seine Frau im August 2012 in ihrer Wohnung an der Roßstraße mit mehreren Besuchern den Geburtstag seiner Frau. Gegen 22 Uhr habe er mit sechs Gästen auf ihrem Balkon in der vierten Etage gestanden. Plötzlich seien von einem Balkon in der fünften Etage gegenüber sechs bis acht Eiern geflogen gekommen.

Laut Klage hatten zwei Gäste glibberigen Schleim auf Kleidung und Haar. Zwei Eier seien im Arbeitszimmer gelandet, hätten dort die iPhone-Station und den Einband des Fotoalbums ihrer Hochzeitsreise zerstört. Eine Etage tiefer seien ein Balkonstuhl und Auflagen beschmutzt worden. Zwei Stunden hätten der Kläger und ein Nachbar gebraucht, um alles zu putzen. Insgesamt verlangt der Kläger dafür 270 Euro Schadenersatz. Zudem habe ein Nachbar die Fassade reinigen lassen müssen, das soll 475 Euro gekostet haben.

Der Beklagte wehrt sich gegen die Vorwürfe. Er habe an dem Abend selbst Besuch gehabt. Die Gäste könnten bestätigten, dass er nichts geworfen habe. Auch den Vorwurf, er habe im Jahr zuvor das gleich mit Wasserbomben getan, wies er zurück.

Am 29. August versucht das Gericht zu klären, ob die Forderung berechtigt ist.