Düsseldorf. Nach dem Prozess um die Kündigung eines stark rauchenden Mieters in Düsseldorf bekommt der Mann nun doch Prozesskostenhilfe. Das Düsseldorfer Amtsgericht hatte der Klage des Mieters kaum Erfolgschancen eingeräumt und deshalb Prozesskostenhilfe abgelehnt. Das Landgericht widersprach dem nun.

Ein wegen starken Rauchens in der eigenen Wohnung gekündigter Mieter bekommt nun doch Prozesskostenhilfe. Die Beschwerde des Mannes gegen eine anderslautende Entscheidung des Düsseldorfer Amtsgerichts hatte Erfolg, wie das Landgericht Düsseldorf am Mittwoch mitteilte.

Der Bundesgerichtshof (BGH) zähle das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung, begründete das Landgericht seinen Beschluss. Diese Rechtsprechung habe der BGH auch nach dem Wandel der gesellschaftlichen Anschauungen zur Gefährlichkeit des Passivrauchens nicht geändert. (Az. 21 T 65/13)

Auch interessant

Kommentar Christian Gerstenberger.jpg
Von Christian Gerstenberger

Der starke Raucher hatte Prozesskostenhilfe beantragt, weil er sich juristisch gegen die Kündigung seiner Wohnung zur Wehr setzen will. Die auf Räumung der Wohnung klagende Vermieterin hatte das Mietverhältnis gekündigt, weil sich Hausbewohner über die vom Rauchen des Mieters ausgehende Geruchsbelästigung beschwert hätten. Das Amtsgericht hatte den Antrag des Mieters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen, weil sein juristisches Vorgehen gegen die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg habe.

Dagegen wollte das Landgericht nicht ausschließen, dass die Kündigung möglicherweise auch gegen Treu und Glauben verstößt. Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass der Mieter seit etwa 40 Jahren in der Wohnung stark rauche und die Vermieterin dennoch 2008 einen neuen Mietvertrag mit ihm geschlossen habe - in Kenntnis seiner Rauchgewohnheiten. Das Verfahren wird nun vor dem Düsseldorfer Amtsgericht fortgesetzt. Als Termin ist der 24. Juli angesetzt (Az.: 24 C 1355/13). (afp)