Düsseldorf. . Weil er eine Frau unter Hypnose vergewaltigt haben soll, stand jetzt ein 61-Jähriger aus Düsseldorf vor dem Landgericht. Das Opfer wollte sich bei dem Mann gegen Schuppenflechte behandeln lassen - mit einer alternativen Methode. 2008 war er vom Amtsgericht verurteilt worden und ging in Berufung.

Die junge Frau hoffte, endlich ihre Schuppenflechte loszuwerden, ließ sich 2005 von dem 61-Jährigen mit alternativen Methoden behandeln, unter anderem mit Hypnose. Dabei soll er ihren Zustand ausgenutzt und sie vergewaltigt haben. Doch das ließ sich nicht mehr eindeutig beweisen. Das Landgericht stellte den Prozess gestern mit einer Geldauflage ein.

Nach Aussage der heute 31 Jahre alten Zeugin hat der Angeklagte sie in ihrer Unterrather Wohnung hypnotisiert – „mit Musik und Geschwafel“. Als sie erwachte, habe sie gemerkt, dass sie Geschlechtsverkehr gehabt hatten. Zuvor hatte er sie mit Öl massiert. Dass sie sich dazu bis auf die Unterhose ausziehen sollte, dass auch er nur einen Slip trug und sie aufforderte, auch ihn zu massieren, hielt sie für einen Teil der Behandlung: „Ich habe ihm vertraut.“ Möglicherweise konnte er ihre Skrupel überwinden, indem er erklärte, sie könne auf diese Weise eine Vergewaltigungserfahrung aus ihrer Jugend verarbeiten.

"Ich wollte den letzten Strohhalm nutzen"

Denn er kannte ihre Geschichte: Er war der Lebensgefährte ihrer Schwiegermutter. Sie hatte kurz zuvor ihren heutigen Mann kennengelernt, im Familienkreis von ihrer Schuppenflechte erzählt. Und zugestimmt, als der Angeklagte anbot, sie zu behandeln: „Ich wollte den letzten Strohhalm nutzen.“

Der Angeklagte schwieg zu den Vorwürfen, gab aber Auskunft über seinen Lebenslauf. Er ist gelernter Krankenpfleger, hat eine Heilpraktikerausbildung abgebrochen. Er berichtete von massiven Konflikten in der Familie. Denn seine Lebensgefährtin ist durch einen Unfall 2006 zu einem Pflegefall geworden, 2009 verstorben. Dass sie ihre Kinder enterbt hat, machen diese jetzt ihm zum Vorwurf.

Das Amtsgericht hatte ihn 2008 zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Er ging in Berufung, jetzt stellte das Landgericht das Verfahren ein. Denn es ergaben sich Widersprüche in ihrer Aussage, wann genau sie unter Hypnose stand und was sie bewusst erlebte. Um das zu klären, hätte sie intensiv befragt werden müssen. Jetzt erhält sie 1500 Euro Geldauflage von ihm und einen Teil ihrer Prozesskosten erstattet.