Düsseldorf. .
Der 52-Jährige liebte seine Frau und wollte ihre Liebe zurückgewinnen. Und verfiel dabei auf eine abstruse Idee: Er inszenierte seine eigene Verfolgung, fingierte zwei Überfälle und schickte sich selbst Morddrohungen. Seine Frau konnte er damit nicht überzeugen. Gestern stand er wegen Nachstellung, Vortäuschens einer Straftat und falscher Verdächtigung vor dem Amtsgericht.
Als seine Frau im Internet Männerbekanntschaften pflegte, fürchtete der Angeklagte um seine Ehe. Und schickte anonyme SMS an sich selbst und an seine Frau, in denen er sich und sie beleidigte, seine eigene Tötung androhte.
Pure Verzweiflung
Um das glaubhaft zu machen, nahm er im August 2012 bei einem Spaziergang mit seinem Hund einen Knüppel und schlug sich auf Kopf und Rücken. Dann zeigte er bei der Polizei einen Überfall an. Im November schnitt er sich mit einem Küchenmesser in den Arm. Bei der Polizei meldete er, jemand habe ihn angefallen, als er die Katze hinaus ließ.
Kurz danach schickte er einen anonymen Brief an die Staatsanwaltschaft, in der angebliche Auftragskiller erklärten, dass die Ehefrau sie mit der Ermordung des Mannes beauftragt habe. Alle Anzeigen liefen ins Leere, denn es fiel schnell auf, dass die Aussagen des Mannes nicht mit seinen Verletzungen übereinstimmten.
Maßloser Blödsinn
„Aus Verzweiflung“ habe sein Mandant so gehandelt, erklärte der Verteidiger gestern. Er habe sich interessant machen wollen, um seine Frau zu halten. „Deswegen hat er diesen maßlosen Blödsinn gemacht.“ Er sei „in einem Strudel“ gewesen: „Eins hat das andere nach sich gezogen.“
Die Strategie sei „natürlich“ misslungen. Das Ehepaar habe sich getrennt, die Scheidung stehe an. Aber die Trennung sei einvernehmlich verlaufen. Der 52-Jährige habe damals eine massive Depression gehabt, die er aber behandeln ließ: „Er will jetzt einen Schlussstrich ziehen.“
Das Gericht erklärte, sein Motiv sei zwar nachvollziehbar, sein Handeln habe aber „die Grenzen der Strafbarkeit überschritten“. Am Ende hieß die Strafe für den bisher unbescholtenen Mann fünf Monate auf Bewährung.