Düsseldorf. .

Sieben Kiosk-Überfälle in sieben Wochen beunruhigten um den Jahreswechsel die Polizei. Sie intensivierte die Fahndung und kam, dank einer auffälligen College-Jacke, der „Büdchen-Bande“ auf die Spur. Zwei 18-Jährige und ein 15-Jähriger standen gestern vor dem Amtsgericht. Der Haupttäter kam in Haft, die Mittäter erhielten Bewährungsstrafen.

Auch wegen der zunehmenden Brutalität der Täter hatten sich die Ermittler gesorgt. Denn die Kioskbetreiber wurden erst mit einem Baseballschläger, dann mit einem Messer bedroht. Schließlich brachten die Täter eine echt aussehende Softair-Pistole mit.

Damit erzwangen sie jeweils, dass die bedrohten Opfer Bargeld herausgaben, zwischen 40 und 1140 Euro. Dazu nahmen die jungen Männer Zigaretten, einmal ein Handy und auch mal Schokolade mit. Die zwei ersten Überfälle Ende November 2012 verübten sie auf den gleichen Kiosk an der Weseler Straße in Düsseltal. Danach suchten sie sich Büdchen in Oberbilk, Derendorf und Holthausen aus.

Bei den letzten beiden Überfällen Ende Januar 2013 flüchteten sie ohne Beute. Ein Kioskbetreiber drohte, selbst mit einem Baseballschläger zuzuschlagen. Und eine Inhaberin, die sie geschlagen hatten, rief ihren Mann, der zu einer Eisenstange griff.

Die Analyse von Videobändern aus zwei Kiosken brachte dann einen aufmerksamen Fahnder auf die richtige Spur. Er erkannte die Jacke eines Täters wieder, den er in anderer Sache behandelt hatte. Dessen Fingerabdrücke stimmten auch mit Tatortspuren überein. Kurz danach schnappte die Polizei den jungen Mann in der Nähe der Wohnung seiner Eltern – in seiner auffälligen Collegejacke.

Der 18-Jährige gab die Überfälle zu, nannte seine Mittäter. Sein gleichaltriger Kumpel hatte bei sechs Überfällen mitgemacht, erst nur Schmiere gestanden, dann mit in die Kasse gegriffen. Zweimal war auch ein 15-Jähriger dabei.

Drei Jahre und drei Monate lautete die Strafe für den vorbestrafen Haupttäter. Der zweite 18-Jährige erhielt zwei Jahre auf Bewährung, mit den Auflagen, 100 Arbeitsstunden zu leisten, zur Schule zu gehen und nachzuweisen, dass er keine Drogen nimmt. Bei einem Verstoß dagegen droht ihm Gefängnis. Die gleichen Auflagen muss auch der 15-Jährige erfüllen, dessen Strafe ein Jahr auf Bewährung lautete.