Düsseldorf/Münster/Berlin. . Eine Werbe-Agentur wirft dem “Dickmann's“-Hersteller Storck ein Plagiat vor: Die Agentur aus Münster hatte dem Schokokuss-Fabrikanten die Idee von Ei-förmigen Süßigkeiten vorgestellt - und dann nichts mehr gehört. Durch die Schaum-Eier im Eierkarton, die Storck herstellt, sieht das Düsseldorfer Landgericht das Geschmacksmuster aber nicht verletzt.

Die „Dicken Eier“ sind wohl dick genug, dass sie nicht als Plagiat verboten werden. Das ließ am Dienstag das Düsseldorfer Landgericht durchblicken, das sich mit den eiförmigen Schaumküssen befasst. „Eins zu eins abgekupfert“ sei die Idee, Schaumküsse eiförmig zu produzieren, ärgert sich Rudi Linke, Inhaber der Werbeagentur WLH in Münster. Ein Schwerpunkt seiner Agentur ist die Entwicklung neuer Verpackungsdesigns. Und im Jahr 2008 kam er auf die Idee mit den schaumig-süßen Eiern.

Als „Ei des Kolumbus“ pries er die Entwicklung an, als echte Innovation. Der Berliner Firma Storck, Herstellerin der Schokoküsse „Dickmann’s“, stellte man die Idee ausführlich vor, bereits mit dem Vorschlag, die empfindlichen Eier in durchsichtigen Eierkartons zu präsentieren. Bei Storck habe man interessiert zugehört, sich aber nie wieder gemeldet, so Linke.

Design der Schaum-Eier beim Patentamt eintragen

Die Agentur hatte das Design der Schaum-Eier als Geschmacksmuster beim Patentamt eintragen lassen. Man glaubte sich sicher, tüftelte mit einem anderen Süßwarenhersteller an der Umsetzung der Idee. Bis man 2012 empört die „Dicken Eier“ von Dickmann’s im Geschäft fand – im Klarsichtkarton. Die Agentur verklagte Storck wegen Verletzung des Geschmacksmusters, verlangte die Vernichtung aller vorhandenen Eier. Storck erhob Widerklage, erklärte das Geschmacksmuster für nichtig. Gestern traf man sich in Düsseldorf.

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Das Gericht machte deutlich, dass es das Geschmacksmuster nicht verletzt sieht: Die Dickmann’s-Eier seien dicker als das geschützte eher schlanke Design. Zwar wirkten sie im Original „weniger gedrungen“ als auf Fotos. Gleichwohl gebe es Unterschiede zum Geschmacksmuster – „auch wenn man darüber streiten kann“: Die Dicken Eier seien unregelmäßiger, ihr oberes Ende flacher, die Waffel als Fuß etwas höher angesetzt als beim Geschmacksmuster.

Eiform kann nicht geschützt werden

Der Storck-Anwalt hatte die Eiform als solche nicht für schützbar erklärt. Auch die unten abgeflachte Form gebe es schon, zum Beispiel bei Eier-Kerzen. Gestohlen sei die Idee auch nicht: Bei Dickmann’s habe man viele Ideen für Saisonware gehabt: für die Fußball-WM, für Weihnachten und eben für Ostern.

Linke zeigte seine Frustration im Prozess offen: „Die Idee ist doch von vorn bis hinten geklaut!“ Er wisse, dass es rechtlich nur um die Form gehe. Aber er werde weiter gegen die Ungerechtigkeit kämpfen.

Die Entscheidung des Gerichts wird am 27. Juni verkündet.